Parlamentskorrespondenz Nr. 728 vom 13.07.2026

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Grünen und der FPÖ zum Thema "Luxuspensionen"

Wien (PK) – Der Nationalrat hat bereits im Jahr 2014 – mit breiter Mehrheit – beschlossen, Sonderpensionen im staatsnahen Bereich zu begrenzen. Zuletzt ist allerdings wieder eine Debatte über dieses Thema aufgeflammt. Sowohl die Grünen als auch die FPÖ fordern Nachbesserungen, zumal sich die von Bezieherinnen und Beziehern von Sonderpensionen zu leistenden Pensionssicherungsbeiträge an der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage orientieren und damit sukzessive sinken.

Grüne legen Entwurf für ein Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2026 vor

Angestoßen wurde die Debatte von den Grünen, die nun einen weiteren Gesetzesantrag eingebracht haben (965/A). Ohne Gesetzesänderungen werde es Finanzminister Markus Marterbauer nicht gelingen, die selbstgesteckten Einnahmenziele bei den Pensionssicherungsbeiträgen zu erreichen, gibt Grünen-Sozialsprecher Markus Koza zu bedenken. Schließlich drohten durch die außertourliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage weitere Einnahmeneinbußen. Dass "Luxuspensionist:innen" damit künftig sogar "mehr netto vom brutto bekommen", widerspreche dem ursprünglichen Sinn der Sicherungsbeiträge und führe das System ad absurdum, argumentiert er.

Konkrete Vorschläge enthält der von Koza eingebrachte Initiativantrag der insgesamt 27 Gesetze umfasst, mit wenigen Ausnahmen nicht. Er wolle den Regierungsparteien selbst die Möglichkeit geben, adäquate Schritte zur Erreichung der selbstgesetzten Einnahmenziele zu setzen, hält er in den Erläuterungen fest. Um alle Bezieherinnen und Bezieher von "Sonder- und Luxuspensionen" zu erreichen, erachtet er jedenfalls Änderungen im Bezügebegrenzungsgesetz, im Bundesbahngesetz, im Verfassungsgerichtshofgesetz, im Wirtschaftskammergesetz, im Arbeiterkammergesetz, im ORF-Gesetz, im ÖIAG-Gesetz, im AMA-Gesetz, im ASFINAG-Gesetz und in mehr als ein Dutzend weiterer Gesetze für erforderlich.

Ergänzend in das Gesetz aufgenommen hat Koza die von den Regierungsparteien vorgeschlagene Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027 (siehe Antrag 937/A), die letzte Woche wegen des drohenden Verfehlens der Zweidrittelmehrheit wieder in den Sozialausschuss zurückverwiesen wurde. Sie soll sicherstellen, dass der geplante Deckel für die kommende Pensionsanpassung von 204,44 € auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder gilt.

FPÖ für Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien

Weitergehender sind die Forderungen der FPÖ. Die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm schlagen in einem Entschließungsantrag (993/A(E)) vor, "exzessive" Sonderpensionsrechte abzuschaffen und die Bezieherinnen und Bezieher von Sonderpensionen unter Deckelung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in das reguläre ASVG-Pensionssystem überzuleiten. Während die anhaltende Teuerung durchschnittliche Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher belaste, seien "Sonder- und Luxuspensionen" im staatlichen und halbstaatlichen Bereich von weit mehr als 10.000 € pro Monat noch immer keine Seltenheit, argumentieren sie. Aktuell sind Sonderpensionen im staatsnahen Bereich mit der zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt, zudem müssen Bezieherinnen und Bezieher hoher Sonderpensionen Pensionssicherungsbeiträge leisten. (Schluss) gs


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