Parlamentskorrespondenz Nr. 736 vom 14.07.2026

Neu im Umweltausschuss

Initiativen zur Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus, Erdgasabgabenbefreiung und Wasserknappheit

Wien (PK) – Die Parlamentsfraktionen haben dem Umweltausschuss mehrere Anträge vorgelegt, die sich mit der Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus, der Erdgasabgabenbefreiung für erneuerbare Gase und der Wasserknappheit beschäftigen.

ÖVP, SPÖ und NEOS fordern Einführung eines EU-weiten Rücknahme- und Anreizsystems für Lithium-Ionen-Akkus

Falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Ionen-Akkus würden zunehmend eine Gefahr darstellen, thematisieren ÖVP, SPÖ und NEOS in einem Entschließungsantrag (1002/A(E)). So habe es zuletzt gefährliche Brände wie in Müllentsorgungsanlagen aber auch im privaten Bereich gegeben. Die dadurch entstehenden Schäden und die Belastung für Einsatzorganisationen seien erheblich. Da es sich um ein gesamteuropäisches Problem handelt, brauche es eine europäische Lösung. Dabei müsse das Ziel sein, die Endkundinnen und Endkunden zu motivieren, Altakkus und Altbatterien in den Systemkreislauf zurückzubringen. Carina Reiter (ÖVP), Julia Elisabeth Herr (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) fordern dementsprechend die Bundesregierung auf, sich für eine solche Lösung einzusetzen, bei der bestehende Strukturen bestmöglich berücksichtigt und Anforderungen verhältnismäßig und praxistauglich gestaltet werden. Ebenso sollten EU-Fördermittel für die Entwicklung innovativer Recyclingtechnologien geschaffen und die Sicherheitsstandards weiter entwickelt werden.

FPÖ fordert praxistaugliche Ausgestaltung der Erdgasabgabenbefreiung für erneuerbare Gase

Die im Erdgasabgabegesetz vorgesehene Steuerbegünstigung für erneuerbare Gase müsse "umgehend praxistauglich" werden, fordert Paul Hammerl (FPÖ) mittels Entschließungsantrag (981/A(E)) und erneuert damit eine Forderung der Freiheitlichen. Ziel dieser Regelung sei, einen Anreiz für den Einsatz klimafreundlicher gasförmiger Energien zu schaffen und damit zur Dekarbonisierung des Energiesystems beizutragen. In der praktischen Umsetzung würden sich aber "massive systemische Schwächen" zeigen, kritisiert Hammerl. So erfolge die Abwicklung der Steuerbegünstigung über ein mehrstufiges Rückvergütungssystem. Dieses sorge aber bei Netzbetreibern, Energieversorgern und der Finanzverwaltung für einen erheblichen administrativen Aufwand. Eine Vorabbefreiung würde die Abwicklung massiv vereinfachen. Ein zentrales Problem bestehe auch darin, dass die erforderlichen Verordnungen bis heute nicht erlassen wurden. Diese seien aber notwendig, um das Verfahren, die Nachweispflichten sowie die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung festzulegen. Energieversorger könnten daher momentan keine Rückvergütung für ihre Kunden beantragen. Ein weiterer Schwachpunkt sei der erforderliche Nachhaltigkeitsnachweis. Dieser sollte effizienter unter Nutzung bestehender EU-Systeme gestaltet werden. Ein "besonders gravierender" Mangel sei weiters die Bemessungsgrundlage auf Basis des Volumens (Kubikmeter). Diese sollte der FPÖ nach wie der Praxis entsprechend nach Kilowattstunden oder Gigajoule erfolgen.

Ein gleichlautender Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen (980/A(E)).

Grüne fordern Sofortmaßnahmen gegen die Wasserknappheit

Österreich habe sich traditionell als wasserreiches Land verstanden, die Auswirkungen der Klimakrise in Form von Hitzewellen, ausbleibenden Niederschlägen und sinkenden Pegelständen seien aber auch hierzulande längst Alltag. Die damit verbundene regionale Wasserknappheit sei eine "bittere Realität", die ein schnelles Handeln erfordere, thematisiert Lukas Hammer in einem Entschließungsantrag (999/A(E)). Es brauche ein verbindliches, vorausschauendes Krisenmanagement und die sofortige, vollumfängliche Umsetzung eines Maßnahmenpakets. Dazu fordern die Grünen die rasche Umsetzung eines transparenten Wasserentnahmeregisters und ein engmaschiges Grundwasser – und Oberflächenwassermonitoring für mehr Transparenz. Zudem soll für Krisenzeiten gesetzlich verankert werden, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser gegenüber wirtschaftlichen Interessen absolut und entschädigungslos bevorrangt wird. Weiters brauche es eine Renaturierung der Flusslandschaften, da dadurch der Wasserabfluss verlangsamt und Dürren gemildert würden. Der nationale Bodenverbrauch soll weiters auf maximal 2,5 Hektar pro Tag verringert und die Regen- und Nutzwassernutzung ausgebaut werden. (Schluss) pst


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