Parlamentskorrespondenz Nr. 760 vom 21.07.2026

Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft

Nationalrat soll Bericht über EGMR-Entscheidungen mit Österreichbezug erhalten

Wien (PK) – Es liegt ein Allparteienantrag vor, womit die Bundesregierung aufgefordert wird, für die Jahre 2025 und 2026 sowie in der Folge alle zwei Jahre über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Bericht zu erstatten, an denen Österreich als Partei oder in sonstiger Weise am Verfahren beteiligt war (1001/A(E)). Der Bericht soll einen Überblick über diese Entscheidungen und einen kurzen inhaltlichen Aufriss der jeweiligen Entscheidung enthalten, steht im Entschließungsantrag. Das diene dazu, die Entscheidungen des EGMR und mögliche konkrete Auswirkungen für Österreich mit größtmöglicher Transparenz und Sachlichkeit öffentlich diskutieren zu können.

Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannten Rechte geltend machen. Die Rechtsprechung kann Gesetzesänderungen oder Änderungen der Vollzugspraxis erfordern. (Schluss) fan


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