Parlamentskorrespondenz Nr. 767 vom 23.07.2026

Festlegung der Flughafenentgelte: Auch 2026 wieder Steigerung, Senkung nur am Flughafen Wien

BMIMI erwartet moderate Anhebung für 2027 aufgrund des Auslaufens der COVID-19-Sonderbestimmungen

Wien (PK) – Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat seinen Bericht über die Vollziehung des Flughafenentgeltegesetzes (FEG) im Jahr 2025 vorgelegt (III-371 d.B.). Das FEG ist auf alle Flughäfen anzuwenden, auf denen internationaler Luftverkehr betrieben wird und auf denen im abgelaufenen Kalenderjahr mehr als 100.000 Fluggäste jährlich befördert wurden. Für diese Flughäfen werden jeweils zu Jahresende die neuen Entgelte für das kommende Jahr festgelegt. 2025 erfolgte diese Festlegung für das Jahr 2026 bei den Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck, Linz und Graz und das zweite Jahr in Folge für den Flughafen Klagenfurt.

Die im FEG vorgesehenen Konsultationen zwischen den Flughafenbetriebsgesellschaften und den Fluglinien, die die Standorte nutzen, sind laut dem BMIMI 2025 erneut konsensual verlaufen. Die genehmigten Änderungen für das Jahr 2026 gegenüber den letztmalig zum 1. Jänner 2025 genehmigten Entgelten ergaben eine Senkung am Flughafen Wien. Die passagierabhängigen Entgelte sanken um -2,122 %, die MTOW-abhängigen Entgelte (MTOW: höchstzulässiges Abfluggewicht)um -4,528 % und die treibstoffabhängigen Entgelte um -4,655 %. Bei den anderen Flughäfen wurden die passagierabhängigen Entgelte und die MTOW-abhängigen Entgelte um jeweils 3,18 % angehoben, deutlich weniger als im Jahr davor.

Differenzierung der Flughafenentgelte nach Gesichtspunkten des Schutzes vor Lärmimmissionen

Seit dem 1. April 2024 gilt laut FEG eine Verpflichtung der Differenzierung der Flughafenentgelte nach Gesichtspunkten des Schutzes vor Lärmimmissionen (Lärmgebühren). Laut dem Bericht haben die Verkehrsflughäfen Wien, Graz und Innsbruck diese freiwillig zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt. Zudem hat der Flughafen Innsbruck freiwillig ein Stickstoff–Entgelt (NoX-Entgelt) als erlösneutrale Lenkungsmaßnahme eingeführt. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurden unterschiedliche Lärmgebührensysteme an den Flughäfen etabliert, die das jeweilige Flugzeugportfolio sowie bereits bestehende Systeme berücksichtigen.

Zur Feststellung der Eignung der jeweiligen Lärmgebührensysteme müssen die Flughäfen seit 2025 einen jährlichen Lärmbericht über die Lenkungswirkung ihrer jeweiligen Lärmentgeltmodelle erstellen. Bisher liegen zwei Berichte der Flughäfen vor, mit Ausnahme von Innsbruck, dass auf ein neues Lärmentgeltemodell umstellt und erst danach eine Prüfung vornehmen will. Die Überprüfung der vorgelegten Berichte über die Lenkungswirkung habe gezeigt, dass die Bewertung der Wirksamkeit der Modelle mit erheblichen methodischen sowie rechtlichen Herausforderungen verbunden sei.

Als Grund dafür wird angeführt, dass die Flottenzusammensetzung von Luftfahrtunternehmen, deren Entwicklung sowie deren Einsatzort von einer Vielzahl wirtschaftlicher, betrieblicher und regulatorischer Faktoren beeinflusst werde. Insbesondere die derzeitigen Rahmenbedingungen, die von Standortkosten, angespannten wirtschaftlichen und geopolitischen Verhältnissen in Teilen des Luftfahrtsektors sowie langfristigen Flottenmodernisierungsprogrammen geprägt seien, erschweren laut dem BMIMI eine eindeutige Zuordnung beobachtbarer Entwicklungen zu den jeweiligen Lärmgebührenmodellen. Dazu komme, dass das FEG unterschiedliche Lärmgebührenmodelle erlaube, was die Anwendung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe hinsichtlich ihrer Lenkungswirkung erschwere.

Grundsätzlich würden die Berichte aber positive Entwicklungen aufzeigen. So würden zunehmend lärmärmere Luftfahrzeuge und technische lärmreduzierende Vorrichtungen zum Einsatz kommen. Allerdings sei der Beobachtungszeitraum von rund eineinhalb Jahren noch zu kurz, um verlässlich kausale Zusammenhänge ableiten zu können. Vor diesem Hintergrund erscheine es zweckmäßig, die Berichtslegung über einen längeren Zeitraum fortzuführen. Auch eine weitere Konkretisierung der Anforderungen an die Ausgestaltung, technische Umsetzung und Evaluierung von Lärmgebührenmodellen könnte zur Verbesserung der intendierten Wirkung des Lärmschutzes beitragen, heißt es im Bericht des BMIMI.

Ausblick auf die Jahre 2026/27

In den letzten Jahren galten für die Berechnung der Flughafenentgelte COVID-19-bedingte Sonderbestimmungen. Diese laufen mit Ende 2026 aus. Anträge für das Jahr 2027 müssen bereits eine Gebührenberechnung nach der regulären Formel des FEG enthalten. 2026 erreichte der Flughafen Wien eine relative Steigerung seiner durchschnittlichen Verkehrszahlen gegenüber der COVID-19-Periode. Er sei damit als einziger Flughafen vor Ablauf der Frist in die reguläre Formel zurückgekehrt, was zur angeführten Absenkung der Gebühren geführt habe, teilt das BMIMI mit. Für 2027 werde erwartet, dass die Gebührensteigerungen geringer ausfallen als in den Vorjahren. Begründet wird das mit der relativ moderaten unterjährigen Durchschnittsinflation von August 2025 bis Mai 2026 von 3,44 % sowie der Rückkehr in die reguläre Berechnungsformel des FEG. (Schluss) sox


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