Parlamentskorrespondenz Nr. 772 vom 28.07.2026

Neu im Verfassungsausschuss

Tätigkeitsbericht der Personalvertretungsaufsichtsbehörde 2025

Wien (PK) – Bundeskanzler Christian Stocker hat dem Nationalrat vor kurzem den Tätigkeitsbericht 2025 der Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) vorgelegt (III-376 d.B.). Die Behörde hat unter anderem die Aufgabe, die Geschäftsführung von Personalvertretungsorganen im Bereich des Bundes zu überprüfen, wobei im vergangenen Jahr 31 Verfahren – davon 28 aufgrund von Prüfanträgen – eingeleitet und 26 Bescheide erlassen wurden. Vier der Erledigungen betrafen offene Fälle aus dem Jahr 2024. Dabei stellte die PVAB in neun Fällen eine gesetzeswidrige Geschäftsführung und in sieben Fällen eine gesetzesmäßige Geschäftsführung fest. In zehn Fällen mussten Anträge aus formalen Gründen zurückgewiesen werden.

Gegen zwei Bescheide der PVAB wurde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde erhoben. Dieses wiederum entschied im Jahr 2025 über fünf Fälle – auch aus dem Jahr 2024 –, wobei die Bescheide der PVAB in drei Fällen bestätigt wurden. In einem Fall wurde die Beschwerde vom BVwG zurückgewiesen, eine weitere wurde durch Verfahrenseinstellung infolge des Zurückziehens der Beschwerde erledigt.

Die meisten der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren bei der PVAB betrafen Dienststellen im Bereich des Finanzministeriums (11). Sechs Fälle bezogen sich auf Dienststellen im Bereich des Justizministeriums (Justizanstalten), fünf Fälle auf Dienststellen im Bereich des Bildungsministeriums und drei Fälle auf Dienststellen im Bereich des Innenministeriums. Im Bereich des Verteidigungsministeriums, 2024 mit 16 Fällen noch absoluter Spitzenreiter, war nur noch eine Dienststelle betroffen.

Acht Verstöße von Organen des Bundes gegen das Personalvertretungsgesetz

Eine weitere Aufgabe der PVAB ist es, Beschwerden von Personalvertretungsorganen über etwaige Verletzungen der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG) durch ein Organ des Dienstgebers zu prüfen. In diesem Zusammenhang hat es 2025 laut Bericht zehn Beschwerden (2024: 12) gegeben. Ebenso viele Verfahren konnten abgeschlossen werden. In acht Fällen hat die PVAB dabei eine Verletzung des Personalvertretungsgesetzes festgestellt, in einem Fall die Beschwerde als unberechtigt verworfen. Eine weitere Beschwerde wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die zehn Fälle betrafen das Verteidigungsministerium (3), das Innenministerium (2), das Finanzministerium (2), das Bildungsministerium (2) und das Justizministerium (1).

Worum es in all diesen Fällen ging, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Die Entscheidungen der PVAB werden laut Vorsitzender Eva-Elisabeth Szymanski aber in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Insgesamt verzeichnet der Bericht für das Berichtsjahr 38 Erledigungen, dazu zählt auch ein Fall im Verwaltungsbereich. (Schluss) gs


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