Parlamentskorrespondenz Nr. 773 vom 28.07.2026

Behindertenanwaltschaft verzeichnete 2024 um 23 % mehr Fälle als im Jahr davor

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen legt Bericht vor

Wien (PK) – 965 Beratungsfälle wurden im Jahr 2024 bei der Behindertenanwaltschaft verzeichnet. Das sind um 23 % mehr als im Jahr 2023. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 hervor, den die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger dem Nationalrat vorgelegt hat (III-373 d.B.). Steger berät mit ihrem Team Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, die Diskriminierungen erfahren.

Arbeitswelt und Alltagsfragen wichtige Themen

Die meisten Fälle betrafen den Themenbereich Arbeitswelt (119). In diesem Feld wurde ein Plus von 28 % im Vergleich zu 2023 verzeichnet. Danach folgen allgemeine Gleichstellungsfragen (103), das Alltagsleben (101) und Leistungen des Sozialministeriumservice (83). Bei letzterem Themenfeld gab es ein Plus von 60 % im Vergleich zu 2023. Als möglichen Grund nennt der Bericht die Tatsache, dass sich die angespannte wirtschaftliche und soziale Lage besonders stark auf Menschen mit Behinderungen auswirke.

Einen signifikanten Zuwachs an Fällen und Anfragen gab es laut Bericht in Niederösterreich (118 bzw. +37 %) und Oberösterreich (92 bzw. +56 %). Die meisten Fälle gab es aber erneut in Wien (231).

Insgesamt wurden im Jahr 2024 1.709 schriftliche und telefonische Anfragen bearbeitet. Es handelt sich um einen Anstieg von 10 % im Vergleich zum Vorjahr.

Mehr Begleitungen bei Schlichtungen

Als bemerkenswerten Trend führt der Bericht die Zunahme der Begleitung von Schlichtungen an. Insgesamt wurden 53 Schlichtungen begleitet. Die Behindertenanwältin bewertet diese Entwicklung als sehr positiv. Denn das Bewusstsein für die Möglichkeit von Schlichtungen sei gestiegen. Ihre Einrichtung habe ein niederschwelliges Unterstützungsangebot geschaffen und in den Beratungen größeres Augenmerk darauf gelegt, Schlichtungen proaktiv vorzuschlagen.

Als weitere Tätigkeitsfelder werden Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben im Rahmen des Begutachtungsverfahrens, Pressearbeit, Sprechtage in allen Bundesländern und online sowie zahlreiche nationale und internationale Termine angeführt.

Forderungen an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet in ihrem Bericht auch zahlreiche Forderungen an die Politik. So brauche es ein gemeinsames harmonisiertes Vorgehen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen Bund und Ländern. Weiters fordert sie verpflichtende Standards für den Ablauf von Schlichtungsverfahren und den Zugang zu einer kommissionellen Beurteilung von Diskriminierungserfahrungen für Menschen mit Behinderungen. Im Bildungsbereich spricht sie sich für ein inklusives Bildungssystem mit entsprechenden Begleitmaßnahmen in der Freizeit- und Ferienbetreuung aus. Das derzeit vorherrschende segregierende Schulsystem müsse grundlegend überarbeitet werden.

Beim Thema Arbeit wird die langjährige Forderung einer Vollversicherung für in Tagesstrukturen und Werkstätten Tätige wiederholt. Die Behindertenanwältin drängt außerdem darauf, die Verfahren bei Bedarfsfeststellungen auf Bundes- und Länderebene zu vereinheitlichen. Was die Barrierefreiheit betrifft, fordert sie, dass sie als Prüfkriterium bei Gewerbeprüfungen aufgenommen wird. Außerdem müssten Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit bei Vergabeverfahren gestrichen werden. Weitere Forderungen betreffen einen verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen sowie eine flächendeckende Verwendung von Leichter Sprache im Gesundheitssystem. (Schluss) kar


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