Parlamentskorrespondenz Nr. 778 vom 30.07.2026

Neu im Familienausschuss

Grüne fordern Valorisierung der Familienleistungen ab 2029 und Rechtssicherheit für Vertriebene aus der Ukraine

Wien (PK) – Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag, die Familienleistungen ab dem Jahr 2029 wieder zu valorisieren und bis zum Jahr 2030 50.000 zusätzliche kostenlose Ganztagsplätze für Kinderbetreuung zu schaffen. Außerdem haben sie einen vom Familienministerium ausgearbeiteten Gesetzesentwurf als eigenen Initiativantrag eingebracht, um eine Lücke bei der Gewährung von Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine zu vermeiden.

Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine und für subsidiär Schutzberechtigte

Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf sieht nun vor, beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli zu verlängern, wobei gewisse Änderungen angedacht sind. So sollen Ukraine-Vertriebene, die sich in der Grundversorgung befinden, künftig keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe haben, außer wenn das Kind erheblich behindert ist. Die Regierung erhofft sich davon einen Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig soll beim Kinderbetreuungsgeld die Notwendigkeit einer Beschäftigung bzw. einer AMS-Vormerkung wegfallen. Gelten sollen die neuen Bestimmungen bis zum Auslaufen der Vetriebenen-Verordnung, die Ukrainerinnen und Ukrainern ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich einräumt.

Dem Nationalrat vorgelegt wurde die Regierungsvorlage unmittelbar vor Tagungsende, beschlossen werden könnte sie bei der nächsten Nationalratssitzung im September. Den Grünen ging dieser Prozess allerdings zu langsam, sie brachten den vom Familienministerium erarbeiteten Ministerialentwurf daher schon am 7. Juli als eigene Gesetzesinitiative (966/A) ein, um einen Beschluss bereits im Juli zu erwirken. Damit hätte man sichergestellt, dass für Betroffene keine Versorgungslücke und keine damit verbundenen finanziellen Notlagen entstehen, begründete Barbara Neßler den Vorstoß. Ein Beschluss im Juli-Plenum kam aber nicht zustande.

Zweiter Punkt des Gesetzesantrags (und der Regierungsvorlage) ist eine Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge, anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung. Demnach müssen subsidiär Schutzberechtigte künftig – rückwirkend mit 12. Juni 2026 – nicht mehr zwingend erwerbstätig sein, um diese beiden Familienleistungen zu erhalten. Wer sich in der Grundversorgung befindet, hat allerdings weiterhin keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

Grüne drängen auf mehr Unterstützung von Familien

In einem Entschließungsantrag (967/A(E)) mahnt Grünen-Abgeordnete Barbara Neßler zusätzliche "Unterstützungspakete" für Familien ein. Die Aussetzung der Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags für drei Jahre führe dazu, dass Familien real an Kaufkraft verlieren, gibt sie zu bedenken. Gleichzeitig seien die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Wohnen, Energie und Lebensmittel, deutlich gestiegen. Die Folgen sind für Neßler besorgniserregend: Zuletzt waren ihr zufolge bereits 19,3 % der Kinder in Österreich armutsgefährdet. Neßler pocht daher darauf, die Familienleistungen ab 2029 wieder zu valorisieren. Außerdem sind ihr die Schaffung von 50.000 zusätzlichen kostenlosen Ganztagsplätzen für Kinderbetreuung und weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Anliegen. Konkret schlägt sie etwa eine "partnerschaftliche Elternteilzeit", flexible Arbeitsmodelle und Anreize für Väterkarenz vor. (Schluss) gs


Suche in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz:

Abo-Themen


Verwandte Inhalte

Gesamte Website durchsuchen: