Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2026
Monatliche Informationen über Mittelverwendung
Wien (PK) – Auch im Jahr 2026 setzt das Gesundheitsressort die Berichterstattung über die Corona-Ausgaben fort. Laut Bundesfinanzgesetz 2026 waren insgesamt noch 7,23 Mio. € an Kostenersatz für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz veranschlagt. Bis Ende April 2026 sind noch Zahlungen in der Höhe von 130.938 € angefallen. Dies geht aus dem aktuellen Monatsbericht von Bundesministerin Korinna Schumann gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-383 d.B.).
Die größten Posten darunter entfielen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzte und Epidemieärztinnen oder Untersuchungen. Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistete der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die heuer laut BFG noch 1 Mio. € vorgesehen sind. In der Vergangenheit betraf dies vor allem Ausgaben für Schutzausrüstung, Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung, Ersatzspitäler, Testungen, Mehraufwand für Rettungsdienste, Impfaktionen oder die Abrechnung der 500 €-Boni für das Pflegepersonal. Bis Ende April wurden dafür noch Zahlungen in der Höhe von 152.752 € getätigt.
Zahlungen für die Ausgaben für Tests in Apotheken und im niedergelassenen Bereich
Seit Juni 2021 wird in den Monatsberichten detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So erhielten die ÖGK, BVAEB und SVS im Jahr 2026 nur mehr 2.475 € für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien. Diese Maßnahme ist bereits Ende März 2024 außer Kraft getreten.
Gemäß der Neuausrichtung der Teststrategie wurden ab April 2022 erneut SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der österreichischen Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die getätigten Zahlungen für die Honorare für die Abgabe durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test) belaufen sich per Ende April nur mehr auf 2.475 €, wobei auch diese Maßnahme schon Ende Juni 2023 ausgelaufen ist.
Außerdem obliegt es dem Bund, die Honorare für die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich zu finanzieren. Das pauschalierte Honorar in der Höhe von 15 € ist zunächst vom jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu bezahlen und wird in der Folge vom Bund ersetzt. Bis Ende April wurden dafür noch 286.845 € abgerechnet. Diese Maßnahme ist noch bis zum 30. März 2027 in Kraft.
Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen
Österreich beteiligt sich am "Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement", um Impfstoffe von verschiedenen Herstellern zu beschaffen. Das Portfolio besteht derzeit nur mehr aus Impfstoffen von zwei verschiedenen Herstellern. Seit Mitte August stehen neue Impfstoffe (Variante LP8.1) zur Verfügung. Von den für 2025 vorgesehenen 1,8 Millionen Dosen mussten 1,5 Millionen unmittelbar bezogen werden; rund 270.000 wurden auf das Jahr 2026 verschoben. Nach der Lieferung dieser Restmenge sind alle vertraglichen Abnahmeverpflichtungen erfüllt. An diesbezüglichen Zahlungen werden per Ende April nur mehr 58.857 € ausgewiesen. Im Rahmen der internationalen Solidaritätsprogramme wurden insgesamt 9.755.142 Dosen Impfstoffe gespendet, heißt es im April-Bericht. (Schluss) sue