Neu im Finanzausschuss
Internationale Amtshilfe wird um Mindeststeuer erweitert
Wien (PK) – Das Finanzministerium hat eine Änderung des internationalen Amtshilfe-Übereinkommens in Steuersachen vorgelegt (593 d.B.). Im Zentrum steht dabei die Mindeststeuer.
Das Übereinkommen regelt die internationale Amtshilfe in Bezug auf den Informationsaustausch. Bisher sind dort die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer angeführt. Nun wird die Mindeststeuer ergänzt, die in Österreich im Jahr 2023 eingeführt wurde (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1406/2023). Die Mindeststeuer regelt eine effektive Besteuerung von mindestens 15 % für multinationale Unternehmensgruppen ab einem Jahresumsatz von 750 Mio. €. Die Änderung liegt als Staatsvertrag vor. Es bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats. (Schluss) gla