Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026

Neu im Finanzausschuss

Glücksspielgesetz-Novelle: Mehr Spielerschutz, Marktöffnung und Maßnahmen gegen illegale Anbieter

Wien (PK) – Eine umfassende Novelle des Glücksspiels liegt dem Parlament vor (594 d.B.). Darin geht es um eine Verschärfung des Spielerschutzes, etwa durch ein zentrales Sperrregister und verpflichtende Einzahlungslimits. Zudem soll der Online-Markt kontrolliert geöffnet werden. Um das illegale Glücksspiel effizient zu bekämpfen sollen Befugnisse für Payment-Blocking eingeführt werden. Neue Konzessionen sollen nur jene Unternehmen erhalten können, die Abgabenschulden beglichen haben. Zudem soll eine Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz eingerichtet werden.

Die Regierungsvorlage wird voraussichtlich vom Finanzausschuss behandelt, wurde aber vom Nationalrat noch nicht zugewiesen. Im Begutachtungsverfahren sind auf der Parlamentswebsite 109 Stellungnahmen zu dem Ministerialentwurf eingegangen.

Kontrollierte Öffnung des Online-Glücksspiels

Um der Problematik eines wachsenden illegalen Angebotes zu begegnen, soll eine Neuregulierung des Online-Glücksspielmarktes in Österreich vorgenommen werden, so die Erläuterungen. Es soll ein streng reguliertes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel geschaffen werden. Unter den neuen Rahmenbedingungen werden in Zukunft mehrere Anbieter in Österreich Online-Glücksspiel anbieten können. Durch attraktive legale Alternativen soll der illegale Markt zurückgedrängt werden.

Sperrregister zum Spielerschutz

Es soll ein zentrales übergreifendes Sperrregister eingeführt werden. Darin sollen jene Personen angeführt werden, die vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Aus Sicht des Finanzministeriums können so besonders suchtgefährdete Spielerinnen und Spieler effektiv geschützt werden. Zudem werden verpflichtende anbieterübergreifende Einzahlungslimits vorgesehen und Automaten sollen strengeren technischen Regeln unterliegen. Die Spielgeschwindigkeit soll auf zwei Sekunden verlangsamt werden. Das Intervall für die verpflichtende Abkühlungsphase wird auf 90 Minuten reduziert und die Dauer auf 15 Minuten verlängert und soll den Spielverlauf zum Schutz der Spielerinnen und Spieler unterbrechen und damit das verantwortungsvolle Spielen fördern. Während der Abkühlphase soll mit Videos gezielt über die Risiken des Glücksspiels aufgeklärt werden. Der maximal zulässige Einsatz soll zudem auf 5 € pro Spiel gesenkt werden. Künftig sollen auch Limits für virtuelle Glücksspielautomaten (Slots im Online-Glücksspiel) eingeführt werden.

Zur besseren Beurteilung der konkreten Gefährlichkeit von Glücksspielen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von Spielsuchtpotenzialanalysen eingeführt werden. Zudem sollen Werbebeschränkungen gezielt weiterentwickelt werden, damit auf neue Phänomene rasch aufsichtsrechtlich reagiert werden kann.

Maßnahmen gegen illegale Anbieter

Zur Bekämpfung des unregulierten Glücksspiels sollen Netzsperren eingesetzt werden. Das sogenannte Payment-Blocking, also die Unterbindung von Zahlungen, soll ebenfalls gegen illegale Anbieter eingesetzt werden. Vorgesehen sind auch verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung. Mit diesen Maßnahmen sollen der Zugang zu illegalen Online-Glücksspielangeboten erschwert und Zahlungsströme von und zu illegalen Online-Anbietern wirksam unterbunden werden, heißt es in den Erläuterungen.

Geplant ist die Einrichtung einer Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz, die den Spielerschutz wissenschaftlich unterstützen und den Markt beobachten soll.

Strenge Konzessionsvoraussetzungen

Unternehmen sollen eine neue Konzession nur dann erhalten können, wenn sie ihre Abgabenschulden beglichen haben. Zudem müssen Bewerber für Konzessionen sämtliche rechtskräftige Urteile aus Spielerschutzklagen erfüllt haben. Anbieter, die bisher ohne österreichische Lizenz tätig waren, müssen ihr Angebot bis spätestens 31. Dezember 2026 einstellen, um für eine neue Konzession infrage zu kommen. Neue Konzessionen für das Online-Glücksspiel können dann ab dem 1. Jänner 2027 mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2027 erteilt werden (Cooling-off).

Die Instrumente zur Durchsetzung des Spielerschutzes und zur Bekämpfung des illegalen Marktes (Sperrregister, Netzsperren, Payment-Blocking) sollen ab 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Um den Vertrauensschutz zu wahren, sollen bestimmte verschärfte Spielerschutzmaßnahmen für bereits bestehende landesrechtlich bewilligte Glücksspielautomaten erst ab 1. Jänner 2031 in Kraft treten.

Aufgrund der neuen Konzessionen rechnet das Finanzministerium mit Mehreinnahmen durch die Novelle, die wiederum durch den Finanzierungsbeitrag der Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz reduziert werden. (Schluss) gla


Suche in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz:

Abo-Themen


Verwandte Inhalte

Gesamte Website durchsuchen: