Neu im Außenpolitischen Ausschuss
Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadenersatzkommission für die Ukraine
Wien (PK) - Russland ist laut einer UN-Resolution vom November 2022 völkerrechtlich für die durch seine illegale Aggression gegen die Ukraine verursachten Sach- und Personenschäden verantwortlich und muss für deren Entschädigung aufkommen. Daher soll eine Internationale Schadenersatzkommission für die Ukraine geschaffen werden, die die Zulässigkeit der durch das bestehende Ukraine-Schadensregister dokumentierten Schadensmeldungen prüft und Entschädigungen zuspricht. Mit der von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger dem Nationalrat übermittelten Regierungsvorlage zur Ratifikation des Übereinkommens zur Einrichtung der Internationalen Schadenersatzkommission soll Österreich hier Vertragspartei werden (591 d.B.).
Bis es zu Entschädigungszahlungen eine Einigung mit Russland gibt, verpflichten sich laut den Erläuterungen die Vertragsparteien gemäß dem Übereinkommen, die Kosten des Betriebs der Schadenersatzkommission durch Pflichtbeiträge vorzufinanzieren. Ein finanzieller Beitrag der Vertragsparteien für die von der Schadenersatzkommission zugesprochenen Entschädigungen sei jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen. Mit einem Inkrafttreten des Übereinkommens und der Schadenersatzkommission sei voraussichtlich im Jahr 2027 zu rechnen, heißt es in der Regierungsvorlage. (Schluss) med