Frauen im Bundesdienst: Steigerung bei Anteil und Besoldung
Regierung legt 16. Gleichbehandlungsbericht des Bundes vor
Wien (PK) – Der Frauenanteil im Bundesdienst stieg von 44,1 % im Jahr 2024 auf insgesamt 45 % im Jahr 2025. Das geht aus dem 16. Gleichbehandlungsbericht (III-396 d.B.) hervor, den das Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung dem Parlament vorgelegt hat. 2019 hatte der Anteil weiblicher Bundesbediensteter 42,5 % betragen, 2021 waren es 43 %, woraus sich eine leichte aber kontinuierliche Steigerung ablesen lässt.
Auch bei den Einkommen holten die Frauen im Bundesdienst auf: laut Bericht waren 2025 bei den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen mehr als ein Drittel (40,1 %) Frauen. Da dieser Wert allerdings unter dem Frauenanteil am Gesamtpersonal liegt, sieht die Regierung hier weiterhin Handlungsbedarf.
Mit dem seit 1996 alle zwei Jahre erscheinenden Gleichbehandlungsbericht dokumentiert die Regierung anhand statistischer Daten den Stand von Gleichstellung und Gleichbehandlung bei den Bundesbediensteten. Der Bericht liefert auch Vorschläge zum Abbau von Benachteiligung von Frauen in den einzelnen Ressorts und fasst die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission als Schlichtungs- und Prüfstelle des Bundes zusammen.
Erhöhung des Frauenanteils bei rund der Hälfte der Ressorts und Obersten Organe
Verglichen mit 2023 erhöht sich der Frauenanteil in 9 von 19 Ressorts und sonstigen Obersten Organen. Der höchste Frauenzuwachs in Prozentpunkten zeigte sich 2025 am Verwaltungsgerichtshof (von 56 % auf 59,8 %), in der Präsidentschaftskanzlei (von 52,6 % auf 55,8 %), im Finanzministerium (von 54,1 % auf 56,3 %) und im Innenministerium (von 28,9 % auf 30,9 %). Die meisten Rückgänge an Mitarbeiterinnen verzeichneten das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (von 62,1 % auf 54,6 %), das Sozialministerium (von 65,4 % auf 59,9 %) sowie das Bundeskanzleramt (von 60,8 % auf 56,4 %). Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat mit 72,1 % die meisten weiblichen Bediensteten, das Bundesministerium für Landesverteidigung mit 14,2 % die wenigsten.
Grundsätzlich sind die aktuellen Berichtsdaten in einigen Ressorts mit jenen der Vorjahre nur begrenzt vergleichbar, verweist der Bericht auf geänderte Wirkungsbereiche der Ministerien infolge der Nationalratswahl 2024 bzw. des novellierten Bundesministeriengesetzes (BMG 2025). So bestehen für die unter der ÖVP-SPÖ-Neos-Regierung geschaffenen Ministerien für Frauen, Wissenschaft und Forschung sowie für Wirtschaft, Energie und Tourismus keine vergleichbaren Daten von 2023.
Höchste Lohnstufe weiterhin männlich dominiert
Als wesentliche Kennzahl bezüglich Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt hebt der Bericht die besoldungsrechtliche Einstufung von weiblichen Bediensteten hervor. Höheres Einkommen gehe nämlich häufig mit Führungsverantwortung und damit verbundenen Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten einher. Anhand der vorliegen Daten zeigt sich, dass in der am höchsten entlohnten Qualifikationsgruppe (A1/7-9), also etwa Sektions- oder Gruppenleitung, der Frauenanteil 2025 mit 37,9 % im Vergleich zu 2023 (37 %) kaum gestiegen ist. In den drei übrigen am höchsten entlohnten Einstufungen wuchs allerdings der Frauenanteil an. Am deutlichsten war der Anstieg in der Akademikerinnengruppe A1/4-6, von der beispielsweise Abteilungs- oder Referatsleitungen umfasst sind.
Teilzeitarbeit vorwiegend bei Frauen
Zu den Maßnahmen der Regierung, Benachteiligung von Frauen in den Ressorts abzubauen, gehört neben dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung und verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils die flexible Arbeitszeitgestaltung bzw. Teilzeitbeschäftigung, wie aus den Detailberichten einzelner Ressorts hervorgeht. Dadurch soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert werden. So werden beispielsweise im Bundeskanzleramt auch teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen darin bestärkt, an Führungskräftelehrgängen teilzunehmen.
Zwar gab es 2025 im Bundesdienst weit weniger Teilzeitbeschäftigte (18,8 %) als im österreichweiten Durchschnitt der unselbständig Erwerbstätigen (31 %). Doch spiegelt sich in abgeschwächter Form ein bekanntes Muster wider: 49,8 % betrug die Teilzeitquote aller unselbständig beschäftigten Frauen in Österreich; 31,9 % im Bundesdienst. Unter den Männern waren im Österreichschnitt 14 % teilzeitbeschäftigt, im Bund lediglich 8,2 %.
Bei der Krankenpflege, im Verwaltungsdienst und im Lehrberuf haben sich besonders viele Arbeitnehmerinnen zur Teilzeitarbeit entschieden, wobei auch jede vierte männliche Lehrperson teilbeschäftigt ist. Die höchste Teilzeitquote bei Männern ist in der Berufsgruppe "Sonstige" zu finden, womit fast ausschließlich die einem Ressort zugeteilten Betriebsärzte gemeint sind, erschließt sich aus dem Bericht.
Frauen bilden Mehrheit in Verwaltung, Lehrkörper, Krankenpflege und Gerichtswesen
In einigen Berufsgruppen des Bundesdiensts liegt der Frauenanteil dem Bericht zufolge bereits über 50 %: im Verwaltungsdienst, bei Lehrpersonen an Schulen und Universitäten, bei der Richter- und Staatsanwaltschaft und im Krankenpflegedienst. Ein sukzessiver Anstieg weiblicher Bediensteter sei überdies in traditionell männlich besetzten Berufsfeldern zu sehen, so die Verfasserinnen und Verfasser des Berichts. Genannt werden dabei der Exekutivdienst mit einem Anstieg von 23,1 % (2023) auf 25,2 % (2025) und das Bundesheer mit einem Anstieg von 4,1 % (2023) auf 4,4 % (2025).
Der Zuwachs an Mitarbeiterinnen in der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie bei den Lehrberufen bedingte auch eine Erhöhung des Akademikerinnenanteils im Bundesdienst. 57,5 % aller Bundesbediensteten mit akademischem Abschluss waren 2025 weiblich. In allen anderen Qualifikationsstufen – Matura, Fachdienst, Hilfsdienst und sonstige Qualifikationen – ist die Mehrheit der Belegschaft männlich. Bei Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten war der Frauenanteil 2025 im Vergleich zu 2023 mit 66 % unverändert hoch, gleiches galt für Lehrlinge im Bund (rund 70 % Frauen).
Gleichbehandlungskommission: 91 von 260 Anträgen stammten von Frauen
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission kann von Bediensteten angerufen werden, wenn sie sich aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, ihrer Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Alters diskriminiert fühlen. Laut Bericht behandelte die Kommission zwischen 1.1.2024 und 31.12. 2025 insgesamt 260 Anträge. 91 Anträge seien von Frauen und 168 von Männern eingebracht worden. 1 Antrag stammte von einer diversen Person.
Die meisten bearbeiteten Fälle (10) wegen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern gab es im Berichtszeitraum im Innenministerium. Auch bei sonstigen Anträgen an die Gleichbehandlungskommission, mögliche Diskriminierungen auf den Grund zu gehen, lag das Innenministerium mit 40 bearbeiteten Fällen an der Spitze. Einige Fallbeschreibungen aus den Gutachten der Kommission sind in anonymisierter Form im zweiten Teil des Berichts vorhanden. Im vollen Wortlaut können sämtliche Gutachten anonymisiert auf der Website des Ministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung abgerufen werden. Diese Gutachten zu behaupteten Verletzungen des Gleichstellungsgebots sind zunächst rechtlich unverbindlich, sie können aber Anstoß zu dienst- bzw. disziplinarrechtlichen Schritten geben. (Schluss) rei