Parlamentskorrespondenz Nr. 858 vom 24.09.2026

Neu im Finanzausschuss

Anträge der Grünen zur Ausweitung des Kinderzuschlags sowie zu Steuerprivilegien für Privatfahrten mit Chauffeurservice

Wien (PK) – In den dem Finanzausschuss zugewiesenen Anträgen der Grünen fordert die Oppositionspartei eine Ausweitung des Kinderzuschlags auf Paarhaushalte mit niedrigem Einkommen sowie das Ende von Steuerprivilegien für mit Dienstwägen absolvierte Privatfahrten mit Chauffeurservice.

Ausweitung des Kinderzuschlags auf Paarhaushalte mit niedrigem Einkommen

Ein Antrag der Grünen zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes sieht die Ausweitung des Kinderzuschlags für erwerbstätige Alleinerziehende und Alleinverdienende auch auf Paarhaushalte mit Kindern vor, die trotz Erwerbstätigkeit beider Elternteile ein niedriges Einkommen erzielen (1010/A). Damit sollen laut Antragsteller Markus Koza nicht nur diese Haushalte gestärkt, sondern auch ein zusätzlicher Erwerbsanreiz geschaffen werden. Da das derzeitige System des Alleinverdienerabsetzbetrags höhere Erwerbstätigkeit verhindere, soll zudem dieser nachteilige Effekt begrenzt werden. Der Antrag ziele darauf ab, die Folgen der Säumigkeit der Bundesregierung im Bereich der noch nicht umgesetzten Kindergrundsicherung zu verringern, heißt es in den Erläuterungen.

Abschaffung von Steuerprivilegien für Privatfahrten mit Chauffeurservice

In einem Entschließungsantrag fordern die Grünen das Ende von Steuersubventionen für Privatfahrten von Dienstwägen mit Chauffeurinnen und Chauffeuren (1046/A(E)). Konkret kritisiert Antragstellerin Nina Tomaselli, dass ehemalige und aktive Regierungsmitglieder sowie andere Amtsträgerinnen und Amtsträger luxuriöse Dienstwägen samt Fahrer zu denselben günstigen Sachbezugstarifen für Privatfahrten nutzen könnten wie gewöhnliche Angestellte ihre Firmenautos. Obwohl dies rechtlich zulässig sei, sehen die Grünen darin eine soziale Ungerechtigkeit und eine Verschwendung von Steuergeldern. Ziel der Initiative ist eine gesetzliche Anpassung, die einen angemessenen Aufschlag zum Sachbezug berücksichtigt, wenn die Beförderung durch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Chauffeurin oder einen bereitgestellten Chauffeur erfolgt. (Schluss) med


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