Parlamentskorrespondenz Nr. 860 vom 24.09.2026

Neu im Wissenschaftsausschuss

GeoSphere Austria soll nationale Schadensdatenbank zu Naturereignissen betreiben

Wien (PK) – Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner hat dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des GeoSphere-Austria-Gesetzes vorgelegt. Ziel ist die Schaffung einer "United Nations Disaster Risk Reduction (UN-DRR)"-Schadensdatenbank für Österreich bei der GeoSphere Austria (GSA). Diese Schadensdatenbank soll laut dem Wissenschaftsministerium für die österreichweit einheitliche, standardisierte und vergleichbare Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Naturereignissen sowie deren Schäden und Folgen sorgen. Insbesondere sollen die rechtlichen Grundlagen für die Katastrophenvorsorge, die Katastrophenrisikobewertung, die Risikomanagementplanung, die Evaluierung von Präventionsmaßnahmen, die wissenschaftliche Forschung und die Erfüllung internationaler und unionsrechtlicher Berichtspflichten bereitgestellt werden (620 d.B.).

Nutzung der bestehenden Dateninfrastruktur

Wie das Wissenschaftsministerium in den Erläuterungen ausführt, soll die künftige zentrale UN-DRR-Schadensdatenbank auf Grundlage der bereits bestehenden österreichischen Nationalen Schaden- und Ereignisdatenbank CESARE geführt werden. CESARE werde von der GSA im Auftrag der Plattform "Austrian Strategy for Disaster Risk Reduction (ASDR)" betrieben, führt das Wissenschaftsministerium aus. Die geplante gesetzliche Regelung solle die Grundlage für den dauerhaften Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Dateninfrastruktur als zentrale UN-DRR-Schadensdatenbank schaffen. Eine parallele Datenbank werde damit nicht eingerichtet. Vielmehr sollen bestehende Datenquellen, Datenmodelle, Schnittstellen, technische Komponenten und Vorarbeiten von CESARE weiterverwendet werden, soweit es fachlich, technisch und wirtschaftlich zweckmäßig sei.

Ausschließliche Verarbeitung von nicht-personenbezogenen Daten

Ein zentrales Element der Novelle ist die Schaffung von Regelungen zur Datenbereitstellung an die GSA sowie für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen UN-DRR-Schadensdatenbank. Festgehalten wird dazu, dass die Datenbank ausschließlich nicht-personenbezogene Daten verarbeiten soll und dass personenbezogene Daten nicht als Bestandteil der zentralen UN-DRR-Schadensdatenbank verarbeitet werden dürfe. Sichergestellt werden solle, dass Angaben über Auswirkungen von Naturereignissen auf Personen ausschließlich in einer ausreichend aggregierten Form verarbeitet werden können, die einen Personenbezug ausschließt.

Vorgesehen ist außerdem eine gesetzliche Datenbereitstellungspflicht für Organe des Bundes und bundesgesetzlich eingerichtete Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie erfasse ausschließlich bereits vorhandene Daten und begründe keine Verpflichtung zur erstmaligen Erhebung, umfassenden Nacherhebung oder unverhältnismäßigen technischen Aufbereitung von Daten, wird in den Erläuterungen festgehalten. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, dass sich andere Stellen auf freiwilliger Grundlage an der zentralen UN-DRR-Schadensdatenbank beteiligen.

Außerdem sind laut den Erläuterungen zu der Regierungsvorlage Anpassungen der Organisation der GSA sowie einzelner personal- und organisationsrechtlicher Bestimmungen erforderlich. Insbesondere soll die Novelle die Modalitäten für die Bestellung der Generaldirektion der GSA sowie ihres zehnköpfiges Kuratoriums präzisieren.

Für die Umsetzung der Datenbank sieht die Regierungsvorlage eine Vorlaufzeit von sechs Monaten vor. In diesem Zeitraum solle insbesondere die technische, organisatorische und personelle Vorbereitung des Datenbankbetriebs, die Prüfung und Anbindung bestehender Datenquellen und Schnittstellen, die Sicherstellung der Datenqualität sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung der Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen. Vorgesehen sei, dass das neu zu konstituierende Kuratorium mit 1. Oktober 2027 seine Tätigkeit aufnehmen solle. (Schluss) sox


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