Neu im Verkehrsausschuss
Grüne fordern Sicherung von Mikromobilität im ländlichen Raum mit Übergangsbestimmungen für E-Scooter
Wien (PK) – Elisabeth Götze (Grüne) fordert eine Übergangsbestimmung für E-Scooter mit Sitz in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie hat dabei die Sicherung selbstbestimmter Mikromobilität insbesondere im ländlichen Raum im Blick. Mit der 36. StVO-Novelle sei unter anderem die Nutzung von E-Scootern mit Sitz in der bisherigen Form ab 1. Oktober 2026 unterbunden worden, führt Götze aus. Diese seien künftig E-Mopeds gleichgestellt, ohne Übergangsbestimmungen oder praxisgerechte Ausnahmen. Eine pauschale Sichtweise gehe aber an der technischen, rechtlichen und sozialen Realität der Betroffenen in vielen Regionen vorbei, argumentiert die Abgeordnete. Der Nutzerkreis von E-Scootern mit Sitz, Körbchen und einer Bauartgeschwindigkeit bei maximal 25 km/h bestehe nämlich überwiegend aus älteren Bürgerinnen und Bürgern, von denen viele aufgrund von Hüft-, Knie- oder Knöchelproblemen nicht mehr voll mobil seien. Diese Fahrzeuge würden vor allem für Alltags-Kurzstrecken verwendet. Für Personen ohne Führerschein mit Mindest- oder Niedrigpension gebe es vor allem im ländlichen Raum oft keine Alternative zu dieser selbstbestimmten Mobilitätslösung. Sie von Rad- und Gehwegen auf Überlandstraßen zu zwingen, stelle zudem ein Problem für die Verkehrssicherheit dar.
Der Verkehrsminister solle daher in Ergänzung der letzten StVO-Novelle praxisgerechte Übergangsbestimmungen für die weitere Nutzung von E-Scootern mit Sitz vorschlagen, die bereits vor dem 1. Mai 2026 in Benutzung waren, fordert Götze in einem Entschließungsantrag (1038/A(E)). Das Ziel müsse sein, den Betroffenen vor allem im ländlichen Raum, für die es keinerlei gleichwertige, sichere und leistbare Alternative für ihre Mobilität gebe, selbstbestimmte und sichere Alltagsmobilität auf Kurzstrecken weiterhin zu ermöglichen. (Schluss) sox