Neu im Justizausschuss
Regierungsvorlage für strafrechtlichen Schutz vor Menschen- und Organhandel
Wien (PK) - Mit einer Regierungsvorlage aus dem Justizministerium soll nun auch im Strafrecht der Schutz vor Menschenhandel verbessert und Organhandel bekämpft werden. So sollen etwa strafrechtlich die Ausbeutungsformen beim Menschenhandel auf die Zwangsheirat, die Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche Adoption ausgeweitet werden. Ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt werden soll nun, wenn man wissentlich Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt. Ein neuer strafrechtlicher Erschwerungsgrund soll die Verbreitung sexualbezogener Bildaufnahmen von Opfern von Menschen- oder Organhandel betreffen.
Gegen den Organhandel und den "Transplantationstourismus" wird im StGB unter anderem ein neuer Straftatbestand gegen Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte Organentnahmen vorgeschlagen. Ebenso strafrechtlich aufgenommen werden soll der Handel mit oder die Verwendung unerlaubt entnommener Organe. Eine höhere Strafandrohung wird für eine Organentnahme trotz Widerspruchs des verstorbenen Spenders vorgesehen. Klargestellt werden soll unter anderem, dass in eine Organentnahme einer Person unter 18 Jahren nicht eingewilligt werden kann. Darüber hinaus soll unter bestimmten Voraussetzungen die inländische Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen im Ausland bei unerlaubten Organentnahmen und Organhandel ausgeweitet werden.
Weitere Regelungen betreffen etwa eine Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines Luftfahrzeugs, wenn Österreich Lande- oder Halterstaat ist. Ausgeweitet wird zudem der Anwendungsbereich des Kriegsverbrechens bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung. Es geht dabei konkret um die Strafbarkeit bei Verwendung von Waffen, die durch nichtentdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende Laserwaffen.
Das entsprechende Strafrechtsänderungsgesetz (624 d.B.) dient neben der Umsetzung von EU-Vorgaben auch weiteren Anpassungen an internationale Regelungen, wie an das Organhandels-Übereinkommen des Europarats, an das internationale Übereinkommen bei strafbaren Handlungen in der Luftfahrt sowie an Erweiterungen des Kriegsverbrechenskatalogs des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. (Schluss) mbu