Neu im Justizausschuss
Regierung legt Strafvollzugsnovelle 2026 vor
Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine umfangreiche Novelle zum Strafvollzugsgesetz samt ergänzenden Änderungen im Jugendgerichtsgesetz und in der Strafprozeßordnung vorgelegt (Strafvollzugsnovelle 2026). Damit sollen von Expertinnen und Experten vorgeschlagene Reformen umgesetzt und Abschiebungen von Straftätern und Straftäterinnen in ihre Heimat nach Verbüßung der halben Haftzeit erleichtert werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Justizanstalten zu entlasten, die Sicherheit in den Anstalten zu erhöhen und bestehende Probleme in der Vollzugspraxis zu lösen. Zudem wird Empfehlungen des Ausschusses zur Verhütung von Folter des Europarats Rechnung getragen.
Laut Gesetzesentwurf (625 d.B.) ist es künftig auch dann möglich, ausländische Straftäter und Straftäterinnen nach Verbüßung der halben Strafhaft in ihre Heimat abzuschieben, wenn keine Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Die Verurteilung darf allerdings nicht wegen eines schweren Gewalt- bzw. Sexualverbrechens oder wegen einer terroristischen Straftat erfolgt sein. Diese Einschränkung gilt auch für jene Fälle, in denen die betreffenden Strafgefangenen zu einer Ausreise bereit wären. Zudem muss ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gelten, und der Betroffene darf kein EWR-Bürger oder begünstigter Drittstaatsangehöriger sein. Kehrt der Verurteilte trotzdem – illegal – nach Österreich zurück, ist er wieder in Haft zu nehmen. Laut einer Modellrechnung des Justizministeriums könnte das in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Bestimmung rund 180 Personen und danach rund 27 Personen monatlich betreffen, wobei rechtliche und faktische Hindernisse für die Außerlandesbringung im Einzelfall zu beurteilen sind.
Um die Resozialisierung zu erleichtern, sieht der Gesetzesentwurf vor, die Bestimmungen zum Haftaufschub zu erweitern. So soll es möglich sein, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufzuschieben statt derzeit von bis zu einjährigen. Außerdem werden künftig auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als einem Jahr beantragen können, wenn das für den Abschluss einer laufenden Berufsausbildung nötig ist. Das Recht von Strafgefangenen, mit engen Angehörigen und Rechtsbeiständen zu telefonieren, wird gestärkt und ausdrücklich auf Videotelefonie erweitert.
In Umsetzung einer Empfehlung des Europarats ist außerdem geplant, den sogenannten "Hausarrest" – erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft – auf maximal zwei Wochen statt bisher vier Wochen zu beschränken. Für jugendliche Strafgefangene wird diese Ordnungsstrafe gänzlich gestrichen. Neu ist auch, dass bestimmte Verfahrenskosten nicht mehr auf verurteilte Jugendliche und junge Erwachsene abgewälzt werden können.
Um die Sicherheit in Justizanstalten zu erhöhen, sollen Strafvollzugsbedienstete erweiterte Möglichkeiten zur Durchsuchung von Personen erhalten, die die Justizanstalt betreten. Das gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Strafgefangene, die von einem Ausgang zurückkehren. In der Vergangenheit seien vermehrt Fälle von unerlaubt in Justizanstalten eingeschmuggelten Gegenständen bekannt geworden, werden die neuen Bestimmungen unter anderem begründet. Durch weitere Vorkehrungen will man außerdem Gewaltdelikten in Gefängnissen vorbeugen und die Festnahme geflohener Strafgefangener erleichtern.
Zu den weiteren Punkten der Gesetzesnovelle gehören unter anderem eine gesetzliche Regelung über die Reihenfolge des Vollzugs bei mehreren Freiheitsstrafen, klare Bestimmungen für Forschung zu strafvollzugsrelevanten Themen, ein leichterer Zugang zu Körperpflegemitteln für Strafgefangene sowie verschiedene Maßnahmen für effizientere Verfahren. So wird etwa die Zuständigkeit für Entscheidungen betreffend die Nichteinrechnung von Strafzeiten vom Vollzugsgericht zu den Vollzugsbehörden erster Instanz verschoben und die Möglichkeit der Erbringung von Leistungen für den Strafvollzug durch externe Personen explizit geregelt.
In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass die Novelle in weiten Teilen auf Vorarbeiten aus den letzten beiden Legislaturperioden basiert. So sind manche Vorhaben bereits im August 2019 in Begutachtung geschickt worden. Außerdem hat die Arbeitsgruppe "Strafvollzugspaket – Neu" im Februar 2021 eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, wobei einige Vorschläge wie die Ausweitung der Fußfessel bereits mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 umgesetzt wurden. (Schluss) gs