Neu im Justizausschuss
Initiativantrag der Koalitionsparteien mit Anpassung für Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden
Wien (PK) - Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien soll der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden ausdrücklich die Möglichkeit einräumen, die Einnahmen aus der Weitersendung von Filmwerken auch an die ausübenden Künstler/Schauspieler für ihre Darbietungen zu verteilen. Es entspreche der langjährigen Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden, dass die Einnahmen aus dem Recht der Weitersendung auch an Schauspielerinnen und Schauspieler verteilt werden, obwohl das Urheberrecht ein nur sehr eingeschränktes Senderecht für ausübende Künstler/Schauspieler vorsieht. Dies habe aber zu Zweifeln daran geführt, ob diese Praxis noch vom Ermessen der Verwertungsgesellschaft gedeckt sei. Andererseits aber würde ein Abstellen dieser Verteilungspraxis den Schauspielerinnen und Schauspielern gerade in Zeiten budgetärer Restriktionen weitere Mittel entziehen, so die Erläuterungen. Daher werde diese Anpassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (1008/A) nach dem Muster ähnlicher Regelungen - wie etwa für die Weitersendung von ORF-Sendungen - vorgeschlagen. (Schluss) mbu