Parlamentskorrespondenz Nr. 873 vom 28.09.2026

Neu im Finanzausschuss

Grüne für längere Senkung der Elektrizitätsabgabe sowie für "faire" Besteuerung von Übergewinnen

Wien (PK) – Die Grünen setzen sich für eine Verlängerung der temporären Senkung der Elektrizitätsabgabe über das Jahr 2026 hinaus ein. Zudem fordern sie eine Überarbeitung der Energiekrisenbeiträge hin zu einer technologieoffenen Besteuerung der Übergewinne von Energieunternehmen. Dem Finanzausschuss liegen dazu zwei Initiativanträge vor.

Verlängerung der temporären Senkung der Elektrizitätsabgabe

Die Grünen setzen sich dafür ein, die Senkung der Elektrizitätsabgabe um (zumindest) ein Jahr zu verlängern (1050/A). Derzeit gilt durch eine temporäre Senkung eine Abgabe von 0,82 Cent/kWh (statt 1,5 Cent/kWh), für Privathaushalte gilt 0,1 Cent/kWh. Diese Regelung wurde mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Grünen-Mehrheit beschlossen und läuft Ende 2026 aus (siehe Parlamentskorrespondenz 1200/2025). Um einen sprunghaften Anstieg der Strompreise zu Jahresbeginn 2027 zu vermeiden, haben Jakob Schwarz und Leonore Gewessler (beide Grüne) nun einen Initiativantrag vorgelegt. Ohne Verlängerung würde mit 2027 auch die Gesamtinflation leicht ansteigen, argumentieren sie. Durch die Verlängerung könne die Gesamtinflation um ein Zehntelprozent gedämpft werden.

Finanziert werden könnte dies dem Antrag zufolge durch Mehreinnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger oder aus der Umsatzsteuer auf Kraftstoffe.

Überarbeitung der Energiekrisenbeiträge

Die Grünen setzen sich dafür ein, die bestehenden Energiekrisenbeiträge zu überarbeiten (1051/A). Einem von Jakob Schwarz und Leonore Gewessler (beide Grüne) vorgelegten Entschließungsantrag zufolge könnten diese zu einer technologieoffenen Übergewinnsteuer für Energieunternehmen zusammengeführt werden. Im Kern gehe es darum, Fehler der ursprünglichen Konzeption der EU-Übergewinnsteuer auszubessern. Während bisher aus budgetären Gründen Grenzwerte herabgesetzt und damit die "ungerechte Lastenverteilung" unter den Energieträgern fortgeschrieben worden sei, setzen sich die Grünen nun dafür ein, auf den Gewinn abzustellen. Eine Einbeziehung des Vertriebs würde gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten stark verringern und Diskriminierung aufgrund der Marktbedingungen abstellen, so die Antragstellenden. Darüber hinaus sollte eine echte Übergewinnsteuer für alle Energieträger – also auch für bisher unberücksichtigte Energieträger Fernwärme bzw. Gas - gelten. (Schluss) gla


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