Neu im Wirtschaftsausschuss
Anpassungen der Versorgungssicherung an Krisenzeiten
Wien (PK) – Aus dem Wirtschaftsministerium liegt eine Regierungsvorlage zur Änderung des Versorgungssicherungsgesetzes vor (626 d.B.). Das Versorgungssicherungsgesetz soll in Krisenzeiten die Produktion von und die Versorgung mit wichtigen Wirtschafts- und Bedarfsgütern gewährleisten. Es soll für den Krisenfall ermöglichen, durch Verordnungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ebenso wie für Krisenmaßnahmen nach dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz und dem Energielenkungsgesetz braucht es für diese Verordnungen jeweils die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats.
Mit der COVID-19-Pandemie und durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - samt den erfolgten wirtschaftlichen Sanktions- und Gegenmaßnahmen - haben sich Lieferkettenprobleme verschärft, ist der Vorlage zu entnehmen. Daher sollen nun Erkenntnisse eines bundesweiten Krisengremiums in das Versorgungssicherungsgesetz einfließen. Vorgesehen sind laut Erläuterungen Möglichkeiten zu Vorsorgemaßnahmen und Vorbereitungen für Lenkungsfälle.
Öffentliche Vorratshaltung und Verpflichtungsmöglichkeit privater Marktteilnehmer
So soll im Gesetz etwa die Möglichkeit zur Vorratshaltung geregelt werden. Es geht dabei um eine strategische öffentliche Vorratshaltung, aber auch um eine Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Vorratshaltung samt Entschädigung. Dazu sollen die näheren Bestimmungen zu den zu lagernden Waren, zur Auslagerung, zur Berechnung der Entschädigung und zu den Kontrollregelungen sowohl bei einer öffentlichen Vorratshaltung als auch bei einer Verpflichtung privater Marktteilnehmer durch Verordnung festzulegen sein.
Zudem soll der Wirtschaftsminister gegebenenfalls private Marktteilnehmer zu Meldungen über den Lagerbestand eines bestimmten Zeitraums auffordern oder erforderlichenfalls durch Verordnung verpflichten können. Geregelt wird dazu unter anderem auch die Möglichkeit der Verarbeitung von Daten für Vorsorgemaßnahmen. So sollen etwa bestimmte Daten für wissenschaftliche Analysen und Studien verwendet werden dürfen, um die Notwendigkeit und Zielgerichtetheit verschiedener Maßnahmen zu überprüfen. Darüber hinaus sollen dem Wirtschaftsminister im Zusammenhang mit Vorsorgemaßnahmen Daten über EU-Erstimporte in Österreich zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Um alle wesentlichen Produkte für die Versorgungssicherheit zu erfassen, soweit sie nicht den Energie- oder Lebensmittelbereich betreffen, sollen laut Vorlage außerdem Güter in der entsprechenden Liste ergänzt werden. Sie soll künftig beispielsweise auch Holz- und Holzwaren, Hygieneartikel und Platin in Rohform sowie Maschinen, Apparate und mechanische Geräte umfassen. Darüber hinaus soll geregelt werden, dass in einer Krisensituation die Gremien zu Maßnahmen nach dem Versorgungssicherungsgesetz, dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz und dem Energielenkungsgesetz nicht isoliert, sondern koordiniert und gegebenenfalls in aggregierter Form tagen können.
Die Geltungsdauer des Gesetzes soll außerdem bis 31. Dezember 2035 verlängert werden. Für einen Beschluss im Nationalrat braucht es für die Materie eine Zwei-Drittel-Mehrheit. (Schluss) mbu