Parlamentskorrespondenz Nr. 887 vom 30.09.2026

Diskriminierung: Starker Anstieg an Fällen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Frauenministerin legt Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft vor

Wien (PK) – In den Jahren 2024 und 2025 verzeichnete die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowohl bei den Anfragen insgesamt (9.268) als auch bei den Diskriminierungsfällen (1.975) einen starken Anstieg. Das geht aus dem Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft hervor, den Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt hat (III-399 d.B.). Einblicke in ihre Arbeit gibt darin auch die Gleichbehandlungskommission. Sie verzeichnete einen Anstieg an Fällen von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt.

Deutlich mehr Fälle bei Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) bearbeitete in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 9.268 Anfragen. Das sind um 31 % mehr als in den beiden Jahren davor (7.370). Davon betrafen 1.975 Anfragen Diskriminierungsfälle. Auch hier gab es einen Anstieg um 33 % im Vergleich zu den Jahren 2022/2023. 46 % der Fälle betrafen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, 33 % aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Die meisten Diskriminierungsfälle (73 %) standen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt. Jeder vierte Fall in der Arbeitswelt betraf eine sexuelle Belästigung.

Bei den Diskriminierungen beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern (25 %) waren Rassismus beim Zugang zu Wohnraum und beim Einlass in Lokale die häufigsten Themen. Die GAW sieht eine besorgniserregende Erstarkung von Rassismus in allen gesellschaftlichen Bereichen. In 83 % der abgeschlossenen Fälle konnte laut Bericht durch Vergleichsverhandlungen ein erfolgreiches Ergebnis erzielt werden.

GAW richtet Forderungen an die Politik

Forderungen der GAW im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen betreffen umfassende Klagsrechte, eine Stärkung der Gleichbehandlungskommission für kürzere Verfahrensdauern, höhere Schadenersatzbeträge und stärkere Sanktionen bei Verletzungen von Abhilfe- und Fürsorgepflichten von Unternehmen. Um die Gleichbehandlung im Zusammenhang mit Care-Arbeit zu stärken, spricht sich die GAW für eine Neuregelung der Karenzzeiten und eine Anpassung der Vergütung von Mehrstunden von Teilzeitkräften aus. Außerdem müsse die EU-Lohntransparenzrichtlinie umgesetzt und ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus geschaffen werden, heißt es im Bericht.

6.005 Mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft in den Jahren 2024 und 2025 zu Diskriminierungsfragen beraten, rechtlich unterstützt und über das Gleichbehandlungsrecht informiert. Um den Zugang zum Recht für Betroffene zu stärken, richtet die GAW ebenfalls mehrere Forderungen an die Politik. Neben mehr Personal für eine flächendeckende regionale Zugänglichkeit sowie für die Erstberatung, spricht sie sich auch für eine Vereinheitlichung des Antidiskriminierungsrechts und mehr nationale Koordinierung der Gleichbehandlungsstellen aus. Erneut fordert die GAW außerdem eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungsgründe. Die Verankerung des Diskriminierungsgrundes sozialer Status sowie eine Stärkung des rechtlichen Rahmens zum Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen und KI gehören ebenfalls zu den Anliegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Informationsarbeit und Herausforderungen bei der GAW

Die GAW sieht in den Daten auch einen steigenden Bedarf an Information und Sensibilisierung für die Öffentlichkeit. Ihre Informations- und Bildungstätigkeiten – etwa Vernetzungstreffen, Schulungen, Informationsmaterialien und Veranstaltungen - wurden im Berichtszeitraum um 22 % gesteigert. In den Jahren 2024 und 2025 wurden damit 36.000 Personen erreicht.

Gleichzeitig habe die GAW im Berichtszeitraum mit enormen personellen und budgetären Herausforderungen gekämpft, wird angeführt. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Sandra Konstatzky weist außerdem darauf hin, dass durch die EU-Richtlinien für neue Mindeststandards für Gleichbehandlungsstellen neue Aufgaben auf die GAW zukommen.

Tätigkeiten der Gleichbehandlungskommission

Der Bericht liefert auch Einblicke in die Tätigkeit der drei Senate der Gleichbehandlungskommission. Senat I ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zuständig. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 197 Anträge für den Senat I eingebracht. Die meisten Anträge aufgrund von Diskriminierungen wegen des Geschlechts wurden im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eingebracht (93). 163 Anträge wurden von Frauen eingebracht, 36 von Männern, einer von einer Transgender-Person und zwei von nicht-binären Personen. Mit Ende Dezember 2025 waren 111 Fälle noch offen.

Im Berichtszeitraum sei es gelungen, die Verfahrensdauer weiter zu straffen, legt die Vorsitzende des Senats I Eva Matt im Bericht dar. Im Jahr 2026 würden sich nun allerdings die beiden antragstarken Jahre 2024 und 2025 sowie die angespannte Personalsituation im Senat auswirken. Es gebe einen Höchststand von 130 offenen Fällen sowie Wartezeiten von bis zu zwei Jahren.

Auch im Senat II ist die Zahl der Anträge in den Jahren 2024 und 2025 stark angestiegen, wie der Bericht zeigt. Er ist für Fälle von Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt zuständig. Im Berichtszeitraum wurden 103 Anträge eingebracht. Die meisten Anträge wurden zum Diskriminierungsgrund der ethnischen Zugehörigkeit eingebracht, gefolgt vom Alter. An den Senat II wandten sich 37 Frauen, 65 Männer und ein Betriebsrat. Ende 2025 waren 50 Fälle offen.

Der Senat III ist für Diskriminierungsfälle aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Lebensbereichen außerhalb der Arbeitswelt zuständig. Hier wurden im Berichtszeitraum 68 Verfahren eingeleitet. Sowohl bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts als auch aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit war am häufigsten der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betroffen (37 bzw. 34 Fälle). 28 Anträge wurden von Frauen eingebracht, 32 von Männern, 9 von diversen und einer von einer anonymen Person. 27 Fälle waren mit Ende Dezember 2025 noch offen. (Schluss) kar


Suche in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz:

Abo-Themen


Verwandte Inhalte

Gesamte Website durchsuchen: