Parlamentskorrespondenz Nr. 894 vom 01.10.2026

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Grüne mit Anträgen zum Gewaltschutz

Wien (PK) – Dem Gleichbehandlungsausschuss liegen mehrere Forderungen der Grünen zum Schutz vor Gewalt vor.

Cyberambulanzen bei digitaler Gewalt

Mit einem Entschließungsantrag treten die Grünen für sogenannte Cyberambulanzen ein (1011/A(E)). Gerade bei digitaler Gewalt entscheide die Qualität der digitalen Beweise oft über eine erfolgreiche Verfolgung der Straftaten. Analog zu den bereits etablierten Gewaltambulanzen brauche es daher österreichweite Cyberambulanzen, die digitale Beweise sichern, rekonstruieren und rechtssicher aufbereiten. Ziel sei es, Betroffenen digitaler Gewalt einen niederschwelligen Zugang zu IT-forensischer Unterstützung zu ermöglichen. Konkret fordern die Grünen die Einrichtung bundesweit zugänglicher Cyberambulanzen mit qualifizierten IT-Forensikerinnen und -Forensikern, standardisierte Verfahren zur gerichtsfesten Beweissicherung, eine enge Zusammenarbeit mit Gewaltschutzeinrichtungen und einen Dolmetschdienst sowie Prozessbegleitung.

Gewaltschutzpaket gegen K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen würden ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellen, führen die Grünen in einem weiteren Antrag an (1042/A(E)). Sie würden gezielt eingesetzt, um insbesondere Frauen und Mädchen handlungsunfähig zu machen und Gewalt an ihnen auszuüben. Dabei gebe es eine Vielzahl von Substanzen, die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen. Die Grünen fordern von der Regierung daher ein Maßnahmenpaket gegen den missbräuchlichen Einsatz von K.O.-Substanzen. Damit soll der Zugang zu solchen Substanzen durch gesetzliche Beschränkungen erschwert werden. Außerdem sprechen sich die Grünen für einen flächendeckenden Ausbau der Gewaltambulanzen in allen Bundesländern und die systematische Erfassung von Fällen mit K.O.-Substanzen in der Kriminalstatistik aus. Das Gesundheitspersonal soll zudem für Verdachtsfälle geschult und die Täterprävention ausgebaut werden.

Straftatbestand für Vergewaltigungsaufnahmen

Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordern die Grünen einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen (1053/A(E)). Während pornografische Darstellungen Minderjähriger umfassend unter Strafe stehen würden, fehle ein eigener Straftatbestand für Aufnahmen, die tatsächliche Vergewaltigungen oder vergleichbare schwere sexuelle Gewalt gegen Erwachsene zeigen. Die Grünen verweisen auf entsprechend bekannt gewordene Fälle der letzten Jahre und geben zu bedenken, dass der Besitz und die Weitergabe solcher Aufnahmen nicht bloß Begleiterscheinungen der ursprünglichen Tat seien. Sie würden auch dazu beitragen, dass die dokumentierte sexualisierte Gewalt weiterverbreitet und immer wieder konsumiert werde. Daher müsse diese Schutzlücke schnell geschlossen werden, so der Antrag. Ein gleichlautender Antrag (1048/A(E)) wurde dem Justizausschuss zugewiesen. (Schluss) kar


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