Parlamentskorrespondenz Nr. 900 vom 02.10.2026

Neu im Wirtschaftsausschuss

Anträge der Grünen zur Wirtschaftskammer

Wien (PK) – Die Grünen schlagen mit zwei Anträgen Änderungen im Wirtschaftskammergesetz vor.

Grüne für Begrenzung der Kammerumlagen und Rücklagen

Einen Initiativantrag haben die Grünen für eine Gesetzesänderung im Wirtschaftskammergesetz vorgelegt (1009/A). Demnach sollen die Kammerumlagen für die Wirtschaftskammermitglieder begrenzt werden. Sie sollen nur in jener Höhe erfolgen dürfen, die zur Deckung der "den notwendigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft erwachsenden Aufwendungen" und zur Bildung "angemessener Rücklagen" erforderlich ist. Geht es nach den Grünen, sollen dabei sonstige Erträge und Einnahmen sowie die Einnahmen der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft zu berücksichtigen sein. Darüber hinaus seien aus Sicht der Grünen Rücklagen, die einen angemessenen Umfang übersteigen, an die Mitglieder nach Maßgabe ihrer vorjährigen Umlagen zurückzuerstatten. Entsprechend brauche es dazu eine jährliche Evaluierung der Angemessenheit der Höhe der bestehenden Rücklagen.

Zudem schlagen die Grünen eine Definition für Rücklagen vor. Diese seien nur zum Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen bei den Erträgen und Aufwendungen zu bilden. Die Höhe der Rücklagen solle aus ihrer Sicht nur die unbedingt notwendigen Mittel für die Weiterführung des laufenden und notwendigen Betriebs in Krisenzeiten sowie zur Bedeckung konkreter, für den Betrieb unbedingt notwendiger Vorhaben umfassen.

Grüne für umfassende Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes

Die Rechnungshofberichte zu den Wirtschaftskammern vom Juni 2026 würden der Wirtschaftskammerorganisation ein vernichtendes Zeugnis ausstellen, thematisieren die Grünen außerdem. Sie fordern mit einem Entschließungsantrag (1036/A(E)) eine umfassende Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes, die die Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzen soll. So sei etwa sicherzustellen, dass die strukturelle Komplexität der Wirtschaftskammerorganisation reduziert und unbestimmte Begriffe der Rücklagengebarung wie "angemessene Rücklagen" oder "bestimmte Vorhaben" gesetzlich präzisiert werden. Außerdem müssten die Beiträge der Mitgliedsbetriebe so reduziert werden, dass diese zwar tatsächlich notwendige Einheiten der Wirtschaftskammerorganisation finanzieren, ein unangemessener Rücklagenaufbau aber unterbunden wird.

Nicht mehr benötigte Rücklagen müssten aufgelöst und überschüssige Mittel an die umlagepflichtigen Mitglieder rückgeführt werden, so die Forderung. Für Funktionärs-Entschädigungen und Gehälter leitender Angestellter der Wirtschaftskammerorganisation brauche es eine Deckelung. Darüber hinaus sprechen sich die Grünen für einen verpflichtenden und konsolidierten, für alle Körperschaften einheitlich gestalteten Rechnungsabschluss aus. Außerdem zielt der Antrag auf eine wirksame, mit ausreichend Ressourcen ausgestattete Kontrolle ab - insbesondere durch eine gesetzliche Verpflichtung zur externen Prüfung der Rechnungsabschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie durch eine Stärkung der Minderheitenrechte im Kontrollausschuss. (Schluss) mbu


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