Bericht: Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz im Fokus der amtlichen Kontrolle
Neues interaktives Tool zum Monitoring von Tierseuchen in Europa in Betrieb genommen
Wien (PK) – Bereits zum dritten Mal legt das Gesundheitsressort einen kompakten Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten der amtlichen Kontrollbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz vor. Im Mittelpunkt steht dabei jeweils die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus, hebt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Vorwort des Berichts hervor.
Neben der Beschreibung der grundsätzlichen Zuständigkeiten auf den einzelnen Ebenen und der Aufzählung der umfangreichen Behördenaktivitäten im Jahr 2026 wird eine breite Palette an Themen behandelt. Diese reichen vom Auftreten von lebensmittelbedingten Erkrankungen, dem Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin, den Ergebnissen der Trinkwasserüberwachung, der aktuellen Tierseuchenlage bis hin zu Neuerungen im Bereich der Rechtssetzung. Im Folgenden werden einige im Bericht enthaltene Schwerpunkte exemplarisch dargestellt (III-389 d.B.).
Lebensmittelkontrolle: Beanstandungsquoten gleich hoch bzw. leicht rückläufig
Das Lebensmittelrecht ist EU-weit harmonisiert, in jedem Mitgliedstaat gelten dieselben Vorgaben. Die Kontrolle erfolgt hingegen auf nationaler Ebene, wobei jedes Jahr auch Schwerpunktaktionen durchgeführt werden, wird im Bericht erläutert. Diese würden einerseits auf europaweiten Programmen (z.B. Pestizidkontrollprogramm, Monitoring von antibiotikaresistenten Keimen in Schweine-, Rind-, Hühner- und Putenfleisch) beruhen, andererseits auf Prioritätensetzungen in Österreich, die fallweise auf aktuelle Anlassfälle zurückgehen.
2025 seien von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 44.014 Kontrollen in 35.256 Betrieben durchgeführt worden. In 3.059 Betrieben (8,7 %) seien Verstoße festgestellt worden, was auch dem Ergebnis vom Vorjahr entspreche. Die Landesveterinärbehörden wiederum haben 7.918 Hygienekontrollen in 3.615 Fleischbetrieben durchgeführt, wobei bei 998 (27,6 %) Betrieben Mängel aufgetreten seien. In den letzten Jahren sei es somit zu einem kontinuierlichen Rückgang des Anteils an beanstandeten Betrieben gekommen.
Auch die Ergebnisse der amtlichen Probenziehung zeigen ein ähnliches Bild. Mit 15,1 % beanstandeten Proben lag die Quote auf einem ähnlichen Niveau wie in den vergangenen Jahren. Als gesundheitsschädlich wurden nur 0,5 % eingestuft, wobei es sich vor allem um Gebrauchsgegenstände, gefolgt von kosmetischen Mitteln, Kakao und Zuckerwaren, Obst und Gemüse sowie Fleisch gehandelt hat.
Schwerpunktaktionen: Von Pestizidrückständen im Kaffee bis zu verbotenen Duftstoffen
Im Rahmen von insgesamt 66 Schwerpunktaktionen wurden im Vorjahr unter anderem folgende Bereiche kontrolliert: Mikrobiologie von verzehrfertigen veganen Fleisch- und Milchproduktalternativen, pathogene Keime in Fischerzeugnissen sowie in Käse und Butter von Almen, Pestizidrückstände in Rohkaffee, Mykotoxine in Mais und Maiserzeugnissen, Melamin in eiweißreichen Lebensmitteln, Sicherheit von akustischem Spielzeug sowie von Holzspielzeug für Kinder unter drei Jahren, verbotene Duftstoffe in kosmetischen Mitteln und die Eignung von Beschichtungen für Brat- und Backanwendungen. Von den 10.052 Proben seien 602 beanstandet worden, was einer Quote von 6,9 % (im Vorjahr 7,2 %) entspricht. 25 Proben seien als gesundheitsschädlich und 53 Proben für den menschlichen Verzehr als ungeeignet eingestuft worden.
Ewigkeitschemikalien: Nationaler Aktionsplan für PFAS wurde erarbeitet
Ein konkretes Beispiel für die amtliche Kontrolltätigkeit ist die Untersuchung von Lebensmitteln auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), von denen viele toxisch für die Menschen und gefährlich für die Umwelt sind. Sie umfassen über 10.000 Substanzen, die in vielen industriellen Verfahren (z. B. Imprägnierung von Textilien, Leder und Papierwaren, Brandbekämpfung, Bauwesen, Autoindustrie) seit vielen Jahren eingesetzt werden.
Da PFAS extrem schwer abbaubar sind und verbreitet in der Umwelt vorkommen, sind sie auch in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar, zeigen die Autorinnen und Autoren des Berichts auf. Derzeit wird EU-weit über ein umfassendes Verbot von PFAS beraten. Auf nationaler Ebene wurde ein eigener PFAS-Aktionsplan erarbeitet. Beim PFAS-Monitoring bei pflanzlichen Lebensmitteln (Obst, Gemüse, stärkehaltige Wurzeln) seien 2025 insgesamt 148 Proben aus ganz Österreich untersucht worden.
Tiergesundheit: Globaler Infektionsdruck nimmt kontinuierlich zu
Die Tiergesundheit in Österreich befindet sich aktuell auf einem ausgezeichneten Niveau, ist dem Bericht zu entnehmen. Trotz mehrerer Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2025 in einigen Nachbarländern Österreichs sei es gelungen, eine Einschleppung erfolgreich zu verhindern. Generell sei der globale Infektionsdruck in den letzten Jahren aber kontinuierlich gestiegen. Tierkrankheiten, die in der EU bislang nicht oder nur selten aufgetreten seien, würden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Seit dem 11. Juni 2026 steht der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) – neben dem monatlich erscheinenden Tierseuchenradar - mit der "Epimap" ein neues interaktives Tool zur Verfügung, das der Visualisierung und Überwachung der Tierseuchenlage in Österreich und Europa dient.
Vermehrte Ausbrüche der Pest der kleinen Wiederkäuer, der Schaf- und Ziegenpocken sowie der "Lumpy Skin Disease" in EU-Mitgliedstaaten würden Österreich vor neue Herausforderungen stellen. Auch das Auftreten von Insekten, die als Vektoren diverse Tierseuchen übertragen können (Blauzungenkrankheit, West Nil Fieber), nehme je nach klimatischen Bedingungen in Europa zu. Eine weitere wichtige Rolle würden Wildtiere als Überträger bestimmter Tierkrankheiten spielen. Dies zeige sich jährlich an der Ausbreitung der Vogelgrippe, die saisonal mit dem Zug der Wildvögel einhergehe.
Tierschutz: Neue Regeln für den Transport von Kälbern ins Ausland
Im Kapitel Tierschutz wird darauf hingewiesen, dass seit dem Beginn des Jahres 2025 neue Vorgaben für den Transport von Kälbern ins Ausland gelten. Ein Transport von Kälbern an einen Bestimmungsort außerhalb Österreichs mit einem Alter von drei Wochen ist nun nur noch dann zulässig, wenn im Herkunftsbetrieb eine gute Kälbergesundheit vorliegt und eine regelmäßige tierärztliche Bestandsbetreuung gegeben ist. Sollte das nicht der Fall sein, darf der Transport erst ab einem Altern von vier Wochen erfolgen. (Schluss) sue