Neu im Wirtschaftsausschuss
Koalitionsantrag für gewerberechtliche Anpassung zu Betrieblichen Vorsorgekassen
Wien (PK) – Gemeinsam mit der jüngst im Nationalrat beschlossenen "Aktivpension" wurden auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge ("Abfertigung Neu") auf Schiene gesetzt. Unter anderem sollen in diesem Zusammenhang die Betrieblichen Vorsorgekassen (BV-Kassen) ihre bisherige Stellung als Sonderkreditinstitute verlieren und nur noch der Aufsicht der FMA und nicht mehr den Bestimmungen des Bankwesengesetzes unterliegen. Dem Wirtschaftsausschuss liegt dazu nun auch ein Koalitionsantrag zur Änderung der Gewerbeordnung vor (1062/A). Demnach sollen die BV-Kassen - ebenso wie bereits die Pensionskassen – insofern vom Anwendungsgebiet der Gewerbeordnung ausgenommen sein, dass sie keine Gewerbeberechtigung mehr benötigen sollen. Denn eine solche wäre angesichts der aktuellen Änderungen "objektiv sinnlos" und würde zu einer konfliktträchtigen Anwendbarkeit eines zusätzlichen Regimes führen, so die Erläuterungen. (Schluss) mbu