Parlamentskorrespondenz Nr. 970 vom 20.10.2026

Neu im Sozialausschuss

Alleinerziehenden-Fonds, Arbeitsbewilligung für Asylsuchende, Invaliditätspension für Menschen mit Behinderung, PVA-Begutachtungen

Wien (PK) – Die Grünen haben Novellierungen des Unterstützungsfondsgesetzes für Alleinerziehende, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des ASVG beantragt. Die FPÖ fordert in einem Entschließungsantrag mehr Transparenz bei medizinischen Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und das Sozialministeriumservice (SMS).

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Konkret ist es den Grünen-Abgeordneten Markus Koza, Meri Disoski und Barbara Neßler ein Dorn im Auge, dass Leistungen aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Ziel des Fonds sei es schließlich, Allerziehende und ihren Kindern in einer schwierigen Lebenssituation und einer spezifischen Notlage zu helfen, machen sie geltend. Durch die Anrechnung von Zahlungen auf die Sozialhilfe komme die Unterstützung allerdings nicht immer bei den Betroffenen an. Damit wird ihrer Meinung nach die Zielsetzung des Fonds unterlaufen.

Koza, Disoski und Neßler schildern in diesem Zusammenhang einen Fall, wo einer mehrfachen Mutter, die Ergänzungsleistungen aus der Sozialhilfe erhielt, die Sozialhilfe vorübergehend gestrichen wurde, weil sie es aufgrund fehlender Informationen und Hilfe verabsäumt hatte, Leistungen aus dem Unterstützungsfonds zu beantragen. Es sei menschlich wie sozialpolitisch nicht vertretbar, wenn existenzsichernde Mittel gekürzt würden, bekräftigten sie und fordern im Sinne der Armutsbekämpfung und des Schutzes von Kindern, Abstand von der Anrechnung zu nehmen (1080/A).

Eingerichtet wurde der Unterstützungsfonds im Sommer dieses Jahres. Alleinerziehende, die weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen, erhalten demnach eine monatliche Zuwendung von rund 240 € pro Kind, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Beschäftigungsbewilligung für Asylsuchende

Darüber hinaus hat Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beantragt (1082/A). Ihrer Meinung nach ist es unverständlich, dass Asylwerberinnen und Asylwerber, die in Österreich eine Arbeit gefunden haben und damit nicht auf die staatliche Grundversorgung angewiesen sind, seit dem Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) keine (neuerliche) Beschäftigungsbewilligung mehr erhalten, wenn in erster Instanz negativ über ihren Schutzstatus entschieden wurde. Das widerspreche geltenden EU-Bestimmungen, denen zufolge während eines Berufungsverfahrens das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt nicht entzogen werden dürfe, ist sie überzeugt. Prammer beruft sich außerdem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019 zu einer ähnlichen Sachlage.

Begrüßt wird von Prammer, dass durch eine Weisung des Sozialministeriums an das AMS eine vorläufige Lösung für das Problem gefunden wurde. Ihrer Meinung nach kann diese Weisung eine eindeutige gesetzliche Regelung aber nicht ersetzen. Konkret läuft der von ihr vorgeschlagene Gesetzesänderung darauf hinaus, dass Betroffene solange in Österreich arbeiten dürfen, solange ihnen ein Recht auf Verbleib im Bundesgebiet zukommt.

Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Invaliditätspension

Auf einen erleichterten Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zielt eine von den Abgeordneten Ralph Schallmeiner und Markus Koza vorgelegte ASVG-Novelle ab. Es gebe Personen mit einer erheblichen Behinderung, die aufgrund passender Rahmenbedingungen erfolgreich im Berufsleben stünden, skizzieren sie. Verschlechtere sich ihr Gesundheitszustand oder verlieren sie ihren Arbeitsplatz, stünden sie jedoch vor Problemen, da Menschen mit einer "originären Invalidität" 120 Beitragsmonate – also zehn Arbeitsjahre – vorweisen müssten, um Anspruch auf eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu erwerben. Für Menschen, die ohne Behinderung ins Erwerbsleben eingetreten sind und später arbeitsunfähig werden, würden hingegen andere Regeln gelten.

Schallmeiner und Koza schlagen in ihrem Antrag (1090/A) daher vor, die Bestimmungen einander anzunähern bzw. anzugleichen. Demnach sollen junge Menschen mit einer originären Behinderung bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres bereits nach zumindest sechs Beitragsmonaten einen Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension erhalten, sofern sich ihr Gesundheitszustand im Vergleich zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme wesentlich verschlechtert hat. Zwischen dem 27. und dem 50. Lebensjahr sollen 60 Versicherungsmonate, danach 120 Versicherungsmonate nötig sein. Menschen mit Behinderungen sollten arbeiten, ihre Fähigkeiten zeigen und Beiträge in die Pensionsversicherung einzahlen können ohne befürchten zu müssen, dass sie bei einer späteren Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes "wegen besonders strenger Regeln" keine Pension bekommen, argumentieren sie.

Medizinische Begutachtungspraxis

Die FPÖ fordert in einem Entschließungsantrag (1125/A(E)) eine grundlegende Reform bei medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice (SMS). Dass es mittlerweile einen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachten gebe, könne nur ein erster Schritt gewesen sein, bekräftigt Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. Schließlich würden Medien nach wie vor über gravierende Missstände berichten.

Konkret drängt die FPÖ auf die Einrichtung einer unabhängigen interdisziplinären Begutachtungsstelle, einen Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen, weisungsfreie Schlichtungsstellen sowie einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen. Zudem soll das Sozialministerium eine Evaluierung über die aktuelle Begutachtungspraxis in Auftrag geben und dem Nationalrat über die Ergebnisse dieser Prüfung berichten. Untermauert werden die Forderungen durch die Schilderung verschiedener Fälle, wobei die FPÖ auch "respektlose Kommunikation und kasernenartigen Ton" anprangert. (Schluss) gs


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