Parlamentskorrespondenz Nr. 975 vom 20.10.2026

Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft

Anträge der Grünen zur Wahl der Volksanwälte, LGBTIQ+ und Inklusion

Wien (PK) – Die unlängst eingebrachten Anliegen der Grünen umfassen die Reform des Bestellverfahrens der Volksanwaltschaft durch ein parteiunabhängiges Auswahlverfahren, den Einsatz für LGBTIQ+-Aktivistinnen und -Aktivisten in der Türkei sowie die Sicherstellung eines barrierefreien und niederschwelligen Zugangs zu digitalen Verwaltungsleistungen für alle Menschen unter Wahrung von Gleichbehandlung, Datenschutz und Rechtsschutz.

Neuer Bestellmodus der Volksanwaltschaft

Die Grünen Mandatarinnen Olga Voglauer, Alma Zadić und Agnes Sirkka Prammer erachten den Bestellmodus der Volksanwältinnen und Volksanwälte für überholt und haben daher einen Gesetzesantrag (1089/A) für eine parteiunabhängige Wahl vorgelegt. Das geltende System gehe auf das Jahr 1977 zurück und entspreche nicht den Anforderungen der Venedig-Kommission des Europarates, meinen sie. Durch die enge Verzahnung zwischen den nominierenden Parteien und den ausgewählten Personen sei keine Unabhängigkeit gewährleistet. Es sollte ein neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren geschaffen werden, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Reihung durch ein Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung vorsieht. Laut dem Vorschlag würde der Hauptausschuss die geeignetsten drei Bewerberinnen und Bewerber nach einem öffentlichen Hearing vorschlagen, der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags wählen. Beide Wahlen würden einer Zwei-Drittel Mehrheit unterliegen, um den Richtlinien der Venedig-Kommission zu entsprechen und ein Mitspracherecht der Oppositionsparteien zu sichern.

Einsatz für LGBTIQ+-Aktivistinnen und Aktivisten in der Türkei

Die Außenministerin wird von den Grünen aufgefordert, sich gegenüber der türkischen Regierung nachdrücklich für die Freilassung von festgenommenen LGBTIQ+-Aktivistinnen und Aktivisten sowie dafür einzusetzen, dass sie ihre Arbeit ohne Diskriminierung, Kriminalisierung, Einschüchterung oder Repressalien ausüben können (1078/A(E)). Mitte September sei es in der Türkei zu einer landesweiten Repressionswelle gegen die LGBTIQ+-Community gekommen, einer eklatanten Verletzung der Grund- und Menschenrechte. Die queere Community werde in der Türkei systematisch als politisches Feindbild instrumentalisiert und diffamiert, um von gravierenden hausgemachten Krisen im Land abzulenken und eine religiös-konservative Wählerschaft zu mobilisieren, so die Antragsbegründung. Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien würden dabei schrittweise außer Kraft gesetzt. Ein gleichlautender Antrag (1079/A(E)) wurde dem Außenpolitischen Ausschuss zugewiesen.

Inklusiver Zugang zu Verwaltungsverfahren

Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sollte sichergestellt werden, dass alle Menschen unabhängig von Behinderung, Alter, Einkommen, digitalen Kompetenzen, sprachlichen oder kognitiven Voraussetzungen einen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Informationen, Leistungen und Verwaltungsverfahren haben, fordern die Grünen (1091/A(E)). Laut dem Entschließungsantrag sollten digitale Verwaltungsangebote von Beginn an barrierefrei, verständlich und niederschwellig gestaltet werden. Für Menschen, die digitale Behördenwege nicht selbstständig bewältigen können, seien kostenlose und niederschwellige Unterstützungsangebote, insbesondere öffentlich zugängliche Servicestellen, vorzusehen. Beim Einsatz von KI und automatisierten Systemen sei sicherzustellen, dass Gleichbehandlung, Transparenz, Datenschutz, menschliche Unterstützung und ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet bleiben. Für eine inklusive digitale Verwaltung sollten internationale Modelle geprüft und geeignete Maßnahmen für Österreich umgesetzt werden. (Schluss) fan


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