Neu im Verkehrsausschuss
FPÖ-Anträge zu C-Führerschein ab 18 und Vignette für Wohnmobile
Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich in Entschließungsanträgen für den Verkehrsausschuss für den C-Führerschein ab 18 und eine eigene Wohnmobil-Vignette aus.
FPÖ: C-Führerschein ab 18 ermöglichen …
Vor einem immer akuter werdenden "Mangel an Berufskraftfahrern" warnt FPÖ-Abgeordneter Maximilian Weinzierl. Bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten für einen frühen Einstieg in den Berufskraftfahrerberuf würden zu wenig genützt. Weinzierl spricht sich daher in einem an Verkehrsminister Peter Hanke gerichteten Entschließungsantrag für eine Änderung des Führerscheingesetzes aus (1094/A(E)). Diese solle den Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse C ab dem vollendeten 18. Lebensjahr analog zur Heereslenkberechtigung der Klasse C auch im zivilen Bereich ermöglichen. In Umsetzung einer EU-Richtlinie solle Österreich zudem das begleitete Fahren mit LKW ab 17 Jahren (C17) einführen, fordert Weinzierl. Außerdem müsse die Frist zur Umschreibung der Heereslenkberechtigung in eine zivile Lenkberechtigung verlängert werden.
… und Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette einführen
FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker spricht sich für eine Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette aus. Derzeit gelte für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht eine fahrleistungsabhängige Maut, inklusive der Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, führt Hafenecker aus. Wohnmobile über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht seien daher für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einer Go-Box auszurüsten, um die vorgeschriebene Maut zu entrichten. Das System sei jedoch für Wohnmobile in der Gewichtsklasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen äußerst problematisch. "Zweckdienlich und fair" wäre laut dem FPÖ-Abgeordneten hingegen ein eigenes, nutzerfreundliches Tarifsystem für diese Klasse schwerer Wohnmobile.
Hafenecker fordert vom Verkehrsminister in einem Entschließungsantrag eine Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, die Wohnmobile der Gewichtsklasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht von der kilometerabhängigen Bemautung ausnimmt. Stattdessen solle für sie eine kostendeckende, pauschale und zeitabhängige Bemautung gelten (1095/A(E)). Das könne etwa in Form einer speziellen Wohnmobilvignette erfolgen, argumentiert Hafenecker. (Schluss) sox