Parlamentskorrespondenz Nr. 1023 vom 27.10.2026

Neu im Bildungsausschuss

Regierungsvorlage zu Verwaltungsvereinfachungen bei der Zentralmatura

Wien (PK) – Bei der Zentralmatura sind bürokratische Erleichterungen zur Entlastung der Schulen geplant. Außerdem ist eine Öffnung und Modernisierung von Studienangeboten der Pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr hat dazu dem Nationalrat eine Regierungsvorlage mit den entsprechenden Anpassungen im Schulunterrichtsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie im Hochschulgesetz 2005 übermittelt (650 d.B.).

Verwaltungsvereinfachungen bei der standardisierten Reife- und Diplomprüfung

Um den Schulen mehr Zeit und Freiraum für pädagogische Arbeit und Gestaltung zu geben, soll es bei der standardisierten Reife- und Diplomprüfung Verwaltungsvereinfachungen geben. Vorgesehen sind demnach unter anderem die Einrichtung von parallelen Prüfungskommissionen zur organisatorischen Entlastung von Schulen, mehr Handlungsspielraum bei der Festlegung von Prüfungsterminen, der Entfall der Befristung für die Wahlfreiheit zu einer abschließenden Arbeit an den AHS, Regeln hinsichtlich erlaubter Hilfsmittel und eine Verkürzung der Archivierungsfristen von Beilagen zu Prüfungsprotokollen.

Die Aufhebung der Befristung für die Wahlfreiheit zu einer abschließenden Arbeit an den AHS sowie eine Änderung der Aufbewahrungsfrist für Beilagen zu Prüfungsprotokollen samt Übergangsbestimmungen sollen ehestmöglich in Kraft treten. Die Änderungen zu den Prüfungskommissionen sowie zur Nichtbeurteilung der abschließenden Arbeit sollen ab dem Haupttermin 2027 zur Anwendung kommen. Alle übrigen Änderungen sollen ab dem Schuljahr 2027/28 gelten.

Verordnung zu erlaubten Hilfsmitteln bei der Zentralmatura

Bei Schularbeiten und anderen schriftlichen Prüfungen ist vorgesehen, dass jede einzelne Schule selbst festlegt, welche Hilfsmittel von den Schülerinnen und Schülern verwendet werden dürfen. Bei Abschlussprüfungen – insbesondere bei der standardisierten Reife- und Diplomprüfung – soll allerdings zentral durch den Bildungsminister verordnet werden, welche Hilfsmittel zugelassen sind, um die Chancengleichheit und Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten, ist den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle zu entnehmen. Die Information hinsichtlich der zugelassenen Hilfsmittel ist den Schülerinnen und Schülern demnach "rechtzeitig" bekanntzugeben, sodass diese ausreichend Zeit haben, um sich mit der Anwendung des Hilfsmittels vertraut zu machen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler bei einer Leistungsfeststellung Gegenstände "einsatzbereit mitführen", die als Hilfsmittel geeignet, aber nicht zugelassen sind, so ist die Leistungsfeststellung der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers unverzüglich zu beenden und eine allfällige Leistung nicht zu beurteilen, heißt es in der Gesetzesnovelle.

Eine weitere Änderung der detailreichen Gesetzesnovelle betrifft die sogenannte abschließende Arbeit an AHS, ehemals vorwissenschaftliche Arbeit (VWA). Erfolgt die Abgabe oder die Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit nicht spätestens drei Jahre nach dem für die Prüfungskandidatin bzw. den Prüfungskandidaten erstmöglichen Prüfungstermin, soll die Arbeit als nicht beurteilt gelten. Eine nicht oder mit "Nicht genügend" beurteilte abschließende Arbeit soll höchstens drei Mal wiederholt werden dürfen.

Beschlussfähigkeit bei hybriden Konferenzen

Weitere Änderungen betreffen unter anderem Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftliche Gremien. Diese sollen künftig auch dann beschlussfähig sein, wenn sie in hybrider Form zusammentreten und die erforderliche Anzahl an Mitgliedern teilnimmt. Zudem soll es ermöglicht werden, Beschlüsse elektronisch zu zeichnen.

Öffnung und Modernisierung von Studienangeboten der Pädagogischen Hochschulen

Von der Gesetzesnovelle ebenfalls umfasst sind Änderungen im Hochschulgesetz, die mit deren Kundmachung in Kraft treten sollen. Demnach sollen unter anderem Angebote im Bereich Supervision und Coaching als Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen bereitgestellt werden. Weiters soll die Zulassung von Erweiterungsstudien für bestimmte neue Zielgruppen ausgedehnt werden und Details hinsichtlich des Erlöschens der Zulassung zu professionsbegleitenden Studien festgelegt werden.

Darüber hinaus ist geplant, es den Pädagogischen Hochschulen zu ermöglichen, im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit Hochschullehrgänge anzubieten, für deren erfolgreichen Abschluss unter bestimmten Voraussetzungen ein MBA oder ein EMBA (Master of Business Administration bzw. Executive Master of Business Administration) verliehen werden kann. (Schluss) bea


Suche in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz:

Abo-Themen


Verwandte Inhalte

Gesamte Website durchsuchen: