BUNDESRAT
 
 

EINBERUFUNG

 

des Finanzausschusses
 
 
Dienstag, 29. Juni 2004, 16 Uhr im Lokal III
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die ERP-Counterpart-Regelung
(473 d.B. und 523 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz - FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden
(456 d.B. und 520 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden
(470 d.B. und 521 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird
(522 d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(454 d.B. und 524 d.B.)
 

 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(494 d.B. und 525 d.B.)
 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003, geändert wird
(386/A und 527 d.B. sowie 7060/BR d.B.)
 

 8.

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz)
(480 d.B. und 526 d.B. sowie 7061/BR d.B.)
 

 
 

Johann Kraml

Vorsitzender

 
 
 
Wien, 2004 06 22
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.