Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 18

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Dr. Ludwig, Lukasser;

Markowitsch, Dr. h. c. Mautner Markhof;

Payer, Ing. Penz, Perl, Pfeffer, Pfeifer, Pischl, Platzer, Ing. Polleruhs, Pramendorfer;

Rauchenberger, Mag. Repar, Richau, Rieser, Rodek, Rösler;

Dr. Drs h. c. Schambeck, Schaufler, Schicker;

Mag. Tusek;

Weiss, Winter.

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Ankündigung einer Erklärung des Landeshauptmannes von Salzburg

Präsident Johann Payer: Bevor ich in die Tagesordnung eingehe, gebe ich noch bekannt, daß mir der neugewählte Landeshauptmann von Salzburg, Dr. Franz Schausberger, mitgeteilt hat, in der heutigen Sitzung eine mündliche Erklärung abgeben zu wollen. Ich werde – falls sich dagegen kein Einwand erhebt, dem Herrn Landeshauptmann um 15 Uhr – jedoch ohne Unterbrechung des Redners – das Wort erteilen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher in diesem Sinne vorgehen.

Überdies gebe ich noch bekannt, daß mir ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen gemäß § 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung vorliegt, im Anschluß an die Erklärung des Herrn Landeshauptmannes eine Debatte durchzuführen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. April 1996 betreffend Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 und 95/NR sowie 5161, 5162, 5163, 5164, 5165 und 5166/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Strukturanpassungsgesetz 1996.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wegen der angespannten budgetären Lage sind in Begleitung des Bundesfinanzgesetzes 1996 Einsparungen im größtmöglichen Maße vorzunehmen. Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist eine längerfristige Entlastung des Bundeshaushaltes unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit der geplanten Maßnahmen sowie die Erschließung neuer Einnahmen. Dies soll durch kostensenkende Regelungen in verschiedensten Bereichen – wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst, im Bereich der Sozialleistungen, der Sozialversicherung, des Steuerrechts, des Familienlastenausgleichs und im Bereich der Universitäten und Hochschulen –, verbunden mit neuen Abgaben und Ausgliederungen aus der öffentlichen Verwaltung, erreicht werden.

Hinsichtlich der Gliederung des Strukturanpassungsgesetzes 1996 darf ich auf den Ausschußbericht verweisen.

Als Bundesverfassungsgesetze normiert sind Artikel 40 (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes) und Artikel 63 (Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948). Diese Bundesverfassungsgesetze schränken die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung


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