Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 93

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Ich erstatte nun den Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juni 1996 betreffend Kündigung des zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien weiterangewendeten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit.

Die zur Budgetkonsolidierung erforderlichen Maßnahmen sehen unter anderem vor, daß an Anspruchsberechtigte, deren Kinder ständig im Ausland wohnhaft sind, keine österreichische Familienbeihilfe zu gewähren ist. Da das auf die Beziehungen zur Bundesrepublik Jugoslawien weiterangewendete bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien einer solchen Regelung entgegensteht, sieht der vorliegende Beschluß eine Kündigung des erwähnten Abkommens vor.

Den Erläuterungen des Beschlusses ist weiters zu entnehmen, daß die oberwähnte Einsparungsmaßnahme im Verhältnis zur Bundesrepublik Jugoslawien 165 Millionen Schilling jährlich beträgt und bereits für das zweite Halbjahr 1996 budgetiert ist.

Bei einem Außerkrafttreten des Abkommens sind bereits laufende österreichische Pensionen jedenfalls weiter zu gewähren. Im Fall eines vertragslosen Zustandes wären gewisse Interessen österreichischer Staatsbürger betroffen. Es sind dies insbesondere:

Entfall des Krankenschutzes (Sachleistungen durch öffentliche Gesundheitseinrichtungen beziehungsweise "Kassenärzte") bei vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik Jugoslawien;

Entfall der Verpflichtung des Partnerstaates zur Überweisung von Pensionen nach Österreich;

Nichtberücksichtigung der im Partnerstaat erworbenen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine österreichische Pension (insbesondere Wartezeit).

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Bei den folgenden Berichten, die die Tagesordnungspunkte 11 bis 16 betreffen, geht es um dasselbe Thema, nämlich wieder um die Kündigung der Abkommen mit den gleichen Folgen für die Staaten, die vorhin bereits in der Tagesordnung erwähnt wurden und die ich jetzt nicht mehr wiederholen möchte. Es ist überall der gleiche Inhalt, beziehungsweise die einzige Änderung sind die Beträge der Einsparungsmaßnahmen.

Der Sozialausschuß stellt daher nach der Beratung der Vorlagen am 24. Juni auch für die restlichen sechs Berichte den Antrag , keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Präsident Johann Payer: Ich danke der Berichterstattung für die Berichte. Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile dieses.

15.31

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Der Herr Bundesminister ist jetzt hinausgegangen. Meine Damen und Herren! Die Berichterstattung hat schon gezeigt, daß diese Materie einerseits sehr gleichförmig, andererseits aber trotzdem von Inhalten bestimmt ist, die österreichische Staatsbürger berühren, aber auch Menschen berühren, die in Österreich ihre Berufstätigkeit ausüben.

Wir haben es in diesem Block mit jenen Verträgen und Vertragsänderungen zu tun, die österreichischen Staatsbürgern im Ausland gewisse Rechte garantieren. Das ist jener Block, der im Westen angesiedelt ist. Zum Teil sind auch Anpassungsformulierungen notwendig, die aufgrund


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