Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 95

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Ich hoffe, daß die nun eingeleiteten Verhandlungen mit den betroffenen Ländern noch zu vernünftigen Vorgangsweisen führen werden, um beiden Bereichen auch eine notwendige Absicherung zu geben. Ich denke, daß diese Kompromißlösungen auch ganz besonders notwendig sind im Hinblick auf unsere Vorstellungen, in Europa zusammenzuwachsen, Harmonisierungsbestrebungen herbeizuführen, sowohl im wirtschaftlichen als auch im sozialen Bereich Grundlagen zu erarbeiten, um diese Harmonisierung herbeizuführen. Andererseits haben wir einen Anachronismus vor uns, der sich in den angesprochenen Auswirkungen dokumentiert.

Ich möchte der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß es gelingt, diese Ecken und Kanten in den Verhandlungen herauszubringen. Aus diesem Grunde gibt meine Fraktion dem Antrag, gegen die Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat DDr. Königshofer. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

15.39

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach den etwas heftigeren Debatten im Zuge des Sozialberichtes ist es mir jetzt eine wahre Freude, den Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion und von der ÖVP-Fraktion recht herzlich zu gratulieren, daß sie mit diesen Beschlüssen eine langjährige freiheitliche Forderung in die politische Realität umsetzen werden (Beifall bei den Freiheitlichen), eine Forderung, für die Sie uns auch jahrelang beschimpft und politisch geprügelt haben. Wir sind froh, daß es heute so kommt und daß auch Sie zu dieser Einsicht gelangt sind, daß es vernünftig wäre, die Sache auf diese Art und Weise zu regeln.

Begründungen dafür gibt es viele, wir haben sie jahrelang genannt, Sie, Frau Kollegin Kainz, haben auch schon vom berühmten Sozialmißbrauch gesprochen, der im Ausland wahrscheinlich noch häufiger und öfter vorkommt als im Inland. Mit der Streichung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende ausländische Kinder kommen Sie damit einer Forderung nach, die wir seit Jahren aufgestellt haben.

Sie kommen aber erst jetzt aufgrund des Drucks der budgetären Sachzwänge darauf, die Maßnahme zu setzen und die Dinge so zu regeln. Ich glaube, die Sachzwänge und die budgetären Nöte werden noch sehr viel in Ihrer zukünftigen Politik bewegen.

Laut Regierungsvorlage macht die Einsparung dieser Kinder- oder Familienbeihilfe, wie sie jetzt heißt, rund 601 Millionen Schilling pro Jahr aus. Auf Basis dieser Zahlen sollte man einmal ein bißchen rechnen. Wenn man diese Summe nur für zehn Jahre hernimmt, dann macht das einen Betrag in der Höhe von rund 6 Milliarden Schilling aus. Ich kann mich erinnern, daß das Loch im Familienlastenausgleichsfonds ähnlich groß ist.

In der heutigen "Kronen-Zeitung" gibt es ein Zitat zur Gleichbehandlung, das ich Ihnen bringen darf – ich zitiere –: Schließlich bedeutet die Streichung der Familienbeihilfe für die in der Türkei lebenden Gastarbeiterkinder keine Ungleichstellung, denn für Kinder von Österreichern, die im Ausland leben, beispielsweise während einer Schulausbildung, gibt es ebenfalls keine Kinderbeihilfe. So hält es übrigens auch die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. – Ende des Zitates.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir schon soweit, daß wir uns dafür entschuldigen müßten, wenn wir für die eigenen Staatsbürger etwas einführen, das wir nicht sofort auch jedem Ausländer zukommen lassen wollen. Aber das ganze kommt aus dem EU-Recht, stammt vom Prinzip der Gleichbehandlung, das dann auf Schleichwegen durch Übereinkommen mit Drittstaaten auch für die Bürger dieser Drittstaaten, zum Beispiel der Türkei, eingeführt wird. Wenn ein türkischer Staatsbürger, der hier in Österreich arbeitet, zum Beispiel seine Kinder in die Bundesrepublik Deutschland nachkommen läßt, dann wird es für den österreichischen Staat so sein, daß die Kinder- und Familienbeihilfe wieder auflebt, denn dann ist diese Zahlung von unserem Staat aus zu leisten.


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