Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 97

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eine, wie ich meine, großartige Rede gehalten, zu der ich ihm gratulieren möchte. (Ruf bei der ÖVP: Das ist gefährlich!) Kollege Jaud hat in dieser Rede einige Nägel auf den Kopf getroffen, sowohl in personeller als auch in sachlicher Natur. Auch dazu möchte ich ihm gratulieren. Herr Kollege Jaud spricht deshalb so, weil er nicht wie der Blinde von der Farbe redet, sondern weil er ein scharf Sehender ist, weil er selbst einen Gewerbebetrieb hat, weil er selbst in der Praxis steht und sieht, mit welcher Bürokratie die österreichische Wirtschaft belastet ist. Deshalb ist es sehr erklärlich, warum er heute diese Worte gefunden hat.

Ich möchte nun meine Ausführungen mit einem Zitat beginnen, das da lautet: "Dieses Gesetz ist ein Mist, schafft es ab und grabt es ein." – So schrieb das "Wirtschaftsblatt" am 13. September dieses Jahres unter dem Titel "Gegen den Werkvertragsunfug". Weiters wird ausgeführt – ich darf zitieren –: "International gesehen geht die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu mehr freien Dienstverhältnissen zwischen gleichberechtigten Partnern. Unternehmen mit wenig Stammpersonal bedienen sich der Hilfe selbständiger Zulieferer und Spezialisten, die für einzelne Aufgaben engagiert werden. Eine vorausschauende Politik muß diese Entwicklung in klaren Rahmenbedingungen berücksichtigen, aber nicht durch ein Husch-Pfusch-Gesetz, das die flexible Entwicklung des Arbeitsmarktes behindert und Arbeitswillige aus Furcht vor bürokratischen Schikanen in den Untergrund des Pfusches treibt. Gesetzespfusch erzeugt auf diese Art Pfusch am Arbeitsmarkt." – Ende des Zitats. Genau darum geht es, meine Damen und Herren!

Wir Freiheitlichen sind natürlich auch für eine Sozialversicherungspflicht, aber nicht auf eine derart bürokratisch vertrackte Art und Weise. Lassen Sie doch die Menschen in diesem Land arbeiten und lassen Sie sie frei entscheiden, welches Versicherungsverhältnis sie eingehen wollen! Diese Bürokratie, festgeschrieben jetzt in sieben Gesetzen, schafft nur Verunsicherung, und zwar auf allen Ebenen, sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern und sogar bei einigen Ministern. Herr Minister Klima, seines Zeichens Finanzminister, gab öffentlich im Fernsehen bekannt, daß er sich ebenfalls bei dieser Gesetzesmaterie nicht auskenne.

Die Verunsicherung dabei ist geradezu sachimmanent. Ich darf dazu ganz kurz Herrn Professor Tomandl zitieren. Er ist Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien. Er schreibt in einem Gastkommentar in der "Presse" folgendes – ich zitiere –: "Als unzulänglich hat sich der Versuch erwiesen, die Sozialversicherungspflicht von der Dienstnehmerähnlichkeit abhängig zu machen. Seit Jahrzehnten weiß man im Arbeitsrecht, daß sich dieser Begriff nicht definieren läßt. Es geht nicht nur um die üblichen Randzonenunschärfen. Der Begriff der Dienstnehmerähnlichkeit zerfließt vielmehr bereits in seinem Kern. Es ist weder klar, welche Merkmale unbedingt vorzuliegen haben, noch in welchem Grad sie verwirklicht sein müssen. Die Gerichte verlangen daher für jeden Einzelfall eine Gesamtbeurteilung sämtlicher in Betracht kommender Umstände. Daß ein solcher Begriff kein taugliches Abgrenzungsmerkmal zur Bewältigung eines Massenphänomens sein kann – die Neuregelung sollte rund 30 000 Werkverträge umfassen –, liegt daher auf der Hand." – Ende des Zitats.

Die Folge dieser Verunsicherung, meine Damen und Herren, wird ein starkes Abtauchen in die Schattenwirtschaft sein. Viele Dienstnehmer werden sich dann sagen: Nur weg von dieser Bürokratie, ich melde überhaupt nichts mehr an, ich arbeite schwarz und damit ertragreicher und mit weniger Aufwand!

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.

Besprechung der Anfragebeantwortung 1122/AB-BR/96

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung, nach der ich Herrn Bundesrat Dr. Königshofer wieder das Wort erteile, und zwar zur Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 1122/AB-BR/96 an den Herrn Bundesminister für Finanzen.


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