Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 112

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Der gegenständliche Beschluß zum EG-Ergänzungsgesetz sieht eine Anpassung an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen dieser Sozialversicherungsgesetze vor.

Aufgrund des Umstandes, daß keine materiellen Rechtsänderungen vorgesehen sind, ergeben sich auch keine finanziellen Auswirkungen.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Oktober 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.

17.13

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur vorherigen Debatte, in der die Meinungen etwas stärker aufeinandergeprallt sind, haben wir bei diesen Tagesordnungspunkten 6 bis 8 bereits in den Ausschüssen Stimmeneinhelligkeit erzielt. Ich darf mich daher knapp fassen und sagen, daß wir dem Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und auch das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden, die Zustimmung erteilen werden. Auch dem Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers werden wir die Zustimmung geben, ebenso dem Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit. All diesen Beschlüssen werden wir, wie wir bereits gemeinsam im Ausschuß beschlossen haben, die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

17.14

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich maße mir nicht an, zu allen drei Gesetzen zu sprechen, sondern ich habe mir nur vorgenommen, zur Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie zur Einführung und Verwirklichung eines Europäischen Betriebsrates einige Anmerkungen zu machen. Ich mache es so kurz wie möglich, aber ich glaube, aufgrund der Wichtigkeit und der Zukunftsperspektive des Europäischen Betriebsrates muß ich doch etwas ausführlicher sein.

Man könnte sicher sagen: Ende gut, alles gut!, nachdem wir heute im Bundesrat die Novelle beschlossen haben. Dem ist aber nicht so, denn man darf nicht vergessen, daß es um die Einführung des Europäischen Betriebsrates einen jahrzehntelangen Kampf gegeben hat. Diese Auseinandersetzung hat weit über 20 Jahre gedauert. Die historischen Wurzeln des Europäischen Betriebsrates gehen sogar noch viel weiter zurück. Bereits in den zwanziger Jahren haben sich die Gewerkschaften in Europa bei Betriebsverlagerungen mit grenzüberschreitenden Informationen und Konsultationen auseinandergesetzt.

Dann gab es natürlich infolge bekannter politischer Ereignisse in Europa eine sehr lange, traurige Pause bis zu Beginn der fünfziger Jahre. Erst Anfang der sechziger Jahre entstand das Projekt des transnationalen Kollektivvertrages. Hier versuchte man, die Arbeitsbedingungen in einem multinationalen Unternehmen einheitlich zu regeln. Dieser Entwurf konnte aber damals nicht verwirklicht werden. Schon 1974, beim ersten Entwurf des Europäischen Aktiengesetzes, war die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates vorgesehen, aber aufgrund der damaligen


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