Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 20

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Das Gesundheitsministerium gibt sehr viel Geld – 23 Millionen Schilling – für die Förderung von Drogenberatungsstellen aus. Wenn Sie aber von einer Unterstützung sprechen, dann kann ich Ihnen sagen: mentale Unterstützung ja, finanzielle Unterstützung nein, denn meine Mittel sind erschöpft. Aber ich glaube zu wissen, daß den Ländern bewußt ist, wie wichtig diese Frage ist, und ich hoffe, daß sich nicht nur Länder, sondern auch Städte und Gemeinden mit eigenen Drogenkonzepten der Problemfälle annehmen. – Danke.

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich habe erwähnt, daß Ihr Bundesministerium in dieser Angelegenheit Koordinierungskompetenz hat. Inwieweit haben Sie diese Koordinierungskompetenz bislang wahrgenommen?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Wir haben nicht nur Koordinierungskompetenz wahrgenommen, sondern wir haben auch finanziell ganz kräftig mitgetan. Es gibt die § 22-Einrichtungen gemäß dem jetzigen Suchtgiftgesetz, und in diesem Bereich fördern wir sehr intensiv.

Ich habe die Aktivitäten der Länder nicht zu koordinieren. Das machen die Länder für sich. In jedem Land gibt es einen Zuständigen dafür, einen Landesrat – meist ist es der Sozialreferent oder der Jugendreferent oder beide zusammen –, der für diese Frage zuständig ist. Die Einrichtungen in den Ländern bekommen sowohl vom Ministerium als auch von den einzelnen Bundesländern Mittel in ganz erheblichem Ausmaß zugeschossen, sodaß sie sich der Drogenprävention widmen können. Die koordinierende Kompentenz kommt mir nicht zu. Wir führen aber regelmäßig Gespräche, zwecks eines Erfahrungsaustausches.

Noch einmal: Das Koordinieren obliegt uns nicht. Es muß in den Ländern koordiniert werden, was in den einzelnen Bereichen passiert, in den Städten und in den Dörfern.

Wir koordinieren insofern die Länder, als wir sagen, wie wir die Mittel verteilen, und klären, welches Konzept und welcher Weg gewählt wird. Wenn Sie das unter Koordinieren verstehen, dann darf ich sagen: Das machen wir selbstverständlich!

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Danke schön.

Wir kommen zur Anfrage 11, 668/M. Frau Bundesrätin Michaela Rösler ist krank gemeldet und entschuldigt. Die Anfrage kommt daher nicht zum Aufruf.

Wir kommen nun zur Anfrage 12, 662/M. Fragesteller ist Herr Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol). – Ich bitte, die Anfrage zu stellen.

Bundesrat Gottfried Jaud: Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Einsatz von Gentechnologie in der Lebensmittelproduktion ist – wie Sie ja bereits in der ersten Fragebeantwortung erwähnt haben – besonders sorgfältig zu prüfen. Ich möchte versuchen, von Ihnen eine konkrete Antwort zu erhalten, denn das Hin und Her zwischen Einfuhrverbot und Kennzeichnung interessiert die Österreicher sicher sehr wenig. Die Österreicher wollen Taten sehen. Das wissen Sie, Frau Ministerin. Deshalb meine Frage:

662/M-BR/96

Wie wollen Sie das mit Jahreswechsel zu erwartende Ergebnis des Vermittlungsverfahrens der Europäischen Union zu einer unmißverständlichen Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Lebensmittelzusätze innerstaatlich berücksichtigen?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesministerin, bitte.


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