Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 24

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Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Ich habe schon verstanden, daß Sie die rigorosen Kontrollen bei den bäuerlichen Betrieben gemeint haben. Aber was ist schlecht dran, wenn man diese kontrolliert? (Bundesrat Waldhäusl: Das ist in Ordnung!) Na also.

Zweitens bin ich grundsätzlich nicht der Typ, der dazu neigt, einer Sache tatenlos zuzusehen.

Drittens: Ich beantworte Ihnen das sehr gerne, weil ich nichts davon weiß, daß ich da irgendeiner Sache tatenlos zugesehen hätte. Sie bekommen, wenn Sie es erlauben, diese Antwort schriftlich. (Bundesrat Waldhäusl: Sechs Tage!) Ja, gut. – Sind Sie damit einverstanden? – Danke schön.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Gottfried Waldhäusl: Frau Ministerin! Warum gestatten Sie den Aufdruck eines Ablaufdatums, das mit der tatsächlichen, einwandfreien Haltbarkeit nicht immer übereinstimmt, sodaß die Verbraucher ein sogenanntes Molkereiprodukt oft wegwerfen müssen beziehungsweise daran erkranken können?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Die Ablaufdaten werden nicht allein von meinem Haus festgelegt. Es wird immer abgehandelt, welches Ablaufdatum man nimmt. Ich bitte, mich davon herauszuhalten, daß ich das großzügigerweise gestatte. Das wird nach langen Besprechungen festgehalten, und das ist der gangbarste Weg. Es werden mit den Betroffenen eingehende Gespräche geführt.

Ich weiß allerdings nicht – da kann ich Ihnen nichts garantieren –, wann man das Ablaufdatum draufgibt. Es kann ja sein, daß die Milch schon einige Zeit steht, und dann bekommt sie ein Ablaufdatum. Aber da kann ich wirklich nicht für jedes Milchpackerl eine Garantie abgeben. Es würde den Rahmen des österreichischen Budgets enorm sprengen, wenn ich zu jedem Milchpackerl einen Lebensmittelkontrollor stellen würde. Das werden Sie mir auch zugestehen.

Präsident Josef Pfeifer: Danke.

Wir kommen zur 14. Anfrage, 669/M. Fragesteller: Herr Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich) . Ich bitte, die Anfrage zu verlesen.

Bundesrat Ernst Winter: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage:

669/M-BR/96

Wie sind österreichische Konsumenten im Fall des Konkurses eines Reiseveranstalters abgesichert?

Präsident Josef Pfeifer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Mit dem Beitritt zum EWR und zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, die EU-Pauschalreiserichtlinie umzusetzen. Artikel 7 dieser Richtlinie betrifft Anzahlungen der Kunden im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters, wenn keine Leistung mehr gefolgt ist, sowie den Rücktransport vom Urlaubsort – es ist uns allen noch schmerzlich in Erinnerung, was diesbezüglich vorgefallen ist. Diese Kunden sind bei Insolvenz des Veranstalters geschützt. Sie sind ja überrascht worden von der Insolvenz.

In Österreich ist die Absicherungspflicht in der Reisebürosicherungsverordnung aus dem Jahre 1994 festgelegt.


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