Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 183

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kanzleramt hat sich hier wirklich große und verdienstvolle Mühe gemacht – das Bundesrecht auf elektronischen Datenträgern speichert und auch für Außenstehende abrufbar zur Verfügung hält. Der Erfassungsgrad ist außerordentlich hoch, er kann sich international sehen lassen. Wir haben in dieser Hinsicht mit der Erstellung des Rechtsinformationssystems, des elektronischen Grundbuchs und des elektronischen Firmenbuchs wirklich Beispielhaftes in Europa geleistet. Das muß man der Verwaltung und der in diesem Bereich tätigen Beamtenschaft sehr zugute halten.

Wünschenswert wäre beim Rechtsinformationssystem, daß es nicht nur einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich ist, wie das in der Aufbauphase zwangsläufig bedingt war, sondern daß es – mit dem Internet stehen die entsprechenden Möglichkeiten und die Kommunikationsformen nun zur Verfügung – auch öffentlich zugänglich gemacht wird. Der jetzt schon angebotene Pilotversuch, in dem zumindest Teilbereiche des Rechtsinformationssystemes versuchshalber öffentlich zugänglich gemacht werden, zeigt die Absicht, dieses System allmählich auf den ganzen Rechtsbestand auszudehnen: Ich möchte ersuchen, mit diesem Bemühen fortzusetzen.

Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang begrüßen, daß nun die Parlamentsverwaltung die Initiative ergriffen hat, auch die parlamentarischen Materialien im Wege des Internet elektronisch abrufbar zu machen und damit auch für den interessierten Bürger ein entsprechendes Service der Information und der Rückkoppelung zu schaffen. Ich glaube, das ist unerläßlich. Österreich schließt sich diesbezüglich an die Bemühungen etwa der Schweiz und auch Deutschlands an. Ich begrüße das sehr, und ich möchte bitten, daß diese Methode, die dazu beiträgt, teilweise papierlose Parlamentsarbeit zu ermöglichen und zu erleichtern, auch von den Abgeordneten beider Häuser genutzt wird. Wir alle wissen, welche Berge von Papier hier verwaltet und uns zugestellt werden. Die jetzt geschaffenen Möglichkeiten könnten einen Anlaß bieten, Einsparungen umzusetzen. – Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)

22.42

Präsident Josef Pfeifer: Es hat sich nun Herr Vizepräsident Dr. Schambeck zu Wort gemeldet. Ich bitte ihn, zu sprechen.

22.42

Bundesrat Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nach den glänzenden Ausführungen des Herrn Bundesrates Jürgen Weiss möchte ich mich doch noch zu Wort melden, weil ich noch etwas unterstreichen möchte, was er schon gesagt hat.

Ich möchte hier im Bundesrat in diesem Jahr 1996, das wir als Milleniumsjahr Österreichs bezeichnet und teilweise auch erfolgreich gefeiert haben – teilweise hätte man mehr machen können –, meine sehr Verehrten, erwähnen, daß wir auch 75 Jahre des Gedenkens an das Bundes-Verfassungsgesetz 1920, einer der wichtigsten Maßstäbe des österreichischen Rechtslebens, nicht vorübergehen hätten lassen sollen, ohne daß es zu einer Neukodifikation des Bundes-Verfassungsgesetzes und damit einer Hauptquelle des österreichischen Verfassungsrechtes gekommen ist.

Herr Kollege Kone#ny hat jetzt leicht gelächelt. Hat sich das nicht auf mein Thema bezogen? Das ist lieb! (Bundesrätin Crepaz: Ich habe gesagt, daß mich das nicht betrifft, weil wir erst seit über 600 Jahren dabei sind, daher kann ich nicht das Millenium feiern!) Dazu möchte ich sagen, daß das Land Tirol natürlich auch für die Verfassungsrechtsentwicklung von Wichtigkeit ist, in Hinblick auf die Geschichte der Demokratie bei Ihnen.

Meine sehr Verehrten! Herr Bundesminister außer Dienst Bundesrat Weiss hat darauf hingewiesen, was alles vorbereitend bereits zur Rechtskodifikation geschehen ist, und er hat außerdem über die Beziehung von Recht und Technik gesprochen und darüber, was in diesem Zusammenhang zur Vereinfachung getan wurde.

Auf diesem Gebiet der Neukodifikation des Verfassungsrechtes haben bedeutende Professoren – ich nenne Herrn Professor Schäffer, Herrn Professor Nowak, Herrn Professor Robert Walter


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