Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 41

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Das Bundesministerium für Inneres hat mit der Gründung und dem Ausbau entsprechender Einsatzgruppen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität reagiert, und es ist zu begrüßen, daß durch das Strafrechtsänderungsgesetz auch eine entsprechende gesetzliche Handhabe gegen das organisierte Verbrechen gefunden wurde.

Eine Form der organisierten Kriminalität in Österreich, die besonders Fuß gefaßt hat, ist die Schlepperkriminalität. Es wurde bereits 1994 ein Meldesystem aufgebaut, das es ermöglicht, schlepperrelevante Daten statistisch aufzubereiten und in der Folge Lagebilder zu erstellen, die eine Grundlage für operative Maßnahmen darstellen. Außerdem kann durch das Meldesystem ein wesentlicher Beitrag zur gerichtlichen Bestrafung gewerbsmäßiger Schlepper geleistet werden, da sämtliche erkannten Schlepper namentlich zentral erfaßt werden können.

Durch die im Strafrechtsänderungsgesetz festgelegten Maßnahmen gegen ausbeuterische Schlepperei ist eine wirksame Maßnahme gegen diese Form der organisierten Kriminalität gesetzt worden.

Ich möchte mich jetzt nicht mehr auf andere Punkte konzentrieren, die bereits von meinen Vorrednern angesprochen wurden beziehungsweise auch vom Herrn Bundesminister sehr ausführlich dargestellt wurden, möchte aber damit schließen, daß das Strafrechtsänderungsgesetz die Herausforderungen der organisierten Kriminalität aufnimmt und auch ein wirksames Mittel gegen diese Formen der neuen Kriminalität darstellt und von daher auch zu unterstützen ist.

Ich möchte zum Schluß ganz kurz etwas zum Entschließungsantrag, der von Kollegin Dr. Riess-Passer eingebracht wurde und der sich mit § 209 des Strafgesetzbuches beschäftigt, sagen: Die sozialdemokratische Fraktion wird sich diesem Entschließungsantrag nicht anschließen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.14

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat DDr. Königshofer. Ich erteile es ihm.

11.14

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der deutsche Rechtspositivist Rudolf von Jhering hat einmal in Anspielung auf die Darstellung der Göttin Justizia gesagt: Ein Gesetz ohne das Schwert ist die Ohnmacht des Rechts, ein Gesetz ohne die Waage ist die blanke Gewalt. Beim österreichischen Strafvollzug, meine Damen und Herren – darauf bezieht sich mein Debattenbeitrag –, geht es heute weniger um die Waage, sondern vielmehr um das Schwert, das wegen seiner Stumpfheit bereits des öfteren zur Ohnmacht des Rechtsstaates in diesem Lande geführt hat.

Ich darf nur an einige wenige spektakuläre Beispiele in der jüngeren Vergangenheit erinnern: zum Beispiel an den Fall Otto Haas. Dieser verurteilte Mörder verübte während einer seiner Freigänge erneut ein Blutverbrechen, indem er den minderjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin auf brutalste Art und Weise tötete.

Meine Damen und Herren! Als Vater dreier Kinder berührt mich das Leiden dieses Kindes mehr als der unrühmliche Tod des Massenmörders Haas. Dieser wurde nämlich nach kurzer Flucht und nach einer Attacke auf eine Ordensschwester von einem Polizisten in der Nähe von Innsbruck erschossen.

Jetzt darf man aber nicht glauben, daß jener Polizist für sein dienstliches Verhalten etwa belobigt worden wäre, nein, ganz im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft veranlaßte eine Untersuchung gegen ihn wegen fahrlässiger oder – man kann ja nie wissen, was herauskommt – vielleicht sogar vorsätzlicher Tötung. Damit hätte man den Polizisten zum Mörder und den Mörder zum Opfer gemacht, wodurch das Koordinatensystem unserer gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Werteskala wohl vollständig auf den Kopf gestellt worden wäre. Ein rechts- und nicht linksstaatlich denkender Richter hat jedoch dieses Verfahren, Gott sei Dank, eingestellt.


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