der finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand in Form von Ausfällen bei der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Zuschüsse zum Familienlastenausgleichsfonds, der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bewegen sich schätzungsweise bei rund 30 Milliarden Schilling.
Ein wichtiger Ansatz bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung stellt bereits der geltende § 10 Abs. 3 des Bundesvergabegesetzes dar, der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Bewerber, Subunternehmer vom Nachweis ihrer beruflichen Zuverlässigkeit abhängig macht. Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit ist von den erwähnten Personen eine Bescheinigung des Bundesministers für Arbeit und Soziales beizubringen, mit der bestätigt wird, daß sie nicht wegen einer wesentlichen Verletzung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in der Vergangenheit bestraft wurden.
Die nun vorliegende Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz knüpft im § 28b an die Regelung an und sieht eine Verpflichtung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vor, auf Antrag den Bewerbern, den Bietern und den Subunternehmern eine solche Bescheinigung auszustellen. Weiters wird auch definiert, wann eine wesentliche Verletzung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorliegt und unter welchen Voraussetzungen diese Bescheinigung ausgestellt werden muß. Die Regelung des § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird durch den heutigen Beschluß auch EU-konform. Bezüglich des Abs. 5 im § 28, der die Voraussetzung regelt, unter der die Bescheinigung erteilt werden kann, hätte ich mir eine restriktivere Regelung gewünscht.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlaube ich mir, noch einige Anmerkungen zur Integration von Ausländern zu machen. Aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation kann ein Neuzugang von ausländischen Arbeitskräften nur mehr in sehr engem Rahmen erfolgen. (Bundesrat Dr. Bösch: Hört! Hört!) Ein derartiger Zugang soll nur dann möglich sein, wenn bestimmte Qualifikationen auf dem inländischen Arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar sind. Integrationsmaßnahmen für bereits längere Zeit im Inland tätige ausländische Arbeitnehmer sind nur dann sinnvoll, wenn sie auf die Dauer den Erwerb und ihr Einkommen in Österreich haben und das auch in längerer Zukunft haben wollen. Für den Personenkreis ist eine schrittweise Familienzusammenführung auch weiterhin nach unserer Meinung sinnvoll, wobei jedoch die Jahresquoten des Nachzuges den Arbeitsmarkt sicherlich nicht überfordern dürfen.
Von unserer Seite aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt der Novellierung der beiden Gesetze nichts im Wege, und wir werden daher unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
20.22
Präsident Josef Pfeifer:
Es liegt keine Wortmeldung mehr vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort erwünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung eine Anfrage – 1238/J – eingebracht wurde.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite