Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 44

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gewinne werden zwischen der Aktiengesellschaft und der Republik Österreich im Verhältnis 50: 50 geteilt.

Trink- und Nutzwasserreserven sind in jedem Fall zu erhalten.

Die öffentlichen Interessen und ökologisch besonders wertvolle und sensible Gebiete und Naturdenkmäler sind zu bewahren.

Auch Forstgrundstücke, die derzeit von anderen Ministerien verwaltet werden, können in Zukunft in die Aktiengesellschaft eingebracht werden.

Bei künftigen Nationalparks sollen sich Entschädigungen an den Referenzbeispielen Donau-Auen und Kalkalpen orientieren.

Bis Jahresende 1997 hat der neue Vorstand dem Aufsichtsrat ein Unternehmenskonzept für die Ausgliederung vorzulegen.

Der Vorstand wird von drei auf zwei Mitglieder verkleinert.

Der Aufsichtsrat ist mit sechs Mitgliedern bewußt schlank und sparsam gehalten.

Darüber hinaus wurden weiters Ausschußfeststellungen zu folgenden Themen beschlossen:

verfassungsrechtliche Bedenken betreffend Grundbesitz im Land Salzburg;

der Vorstand hat vor wichtigen Entscheidungen den Verband der Eingeforsteten zu hören;

die Schutzhüttenpolitik des Bundes soll in der bisherigen Art weitergeführt werden, also insbesondere im Hinblick auf öffentliches Interesse für Zugang und Betrieb, Pachtpolitik und ähnliches.

Mit der Aufnahme dieser Grundsätze in das vorliegende Bundesgesetz erscheinen die Österreichischen Bundesforste und ihre Beschäftigten abgesichert. Ökologische Anliegen wurden voll berücksichtigt, ohne die betriebswirtschaftliche Effizienz in Frage zu stellen.

Damit darf ich die eingangs ausgesprochene Erklärung wiederholen: Ich halte die vorliegende Gesetzesvorlage für eine geglückte Lösung bei der Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und der Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" und darf deshalb Ihnen, Herr Bundesminister, für die kluge Verhandlungsführung danken und namens meiner Fraktion die Zustimmung zu dieser Vorlage feststellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.17

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Hermann Pramendorfer. Ich erteile es ihm.

11.17

Bundesrat Hermann Pramendorfer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ein altes Sprichwort heißt: Wo gehobelt wird, dort fliegen Späne!, und das ist sinngemäß auch auf die Gesetzwerdung, die wir heute beschließen werden, anzuwenden.

Daß mein Vorvorredner, Kollege Eisl, einige dieser Späne gefunden hat, ist verständlich, auch ich finde einige Späne, weiß aber sehr wohl, daß, wenn man den Gesetzestext genau betrachtet, auch diese Interessen, wo man Späne zu finden glaubt, abgesichert sind. Ich denke hier im besonderen an die Eingeforsteten. Ich werde später noch einmal darauf zurückkommen, weil ich auch des öfteren bei diesen Einforstungsgenossenschaftsversammlungen dabei sein durfte.

Durch die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Bundesvermögen für die Betriebsführung in Form einer AG wird ein selbständiges, vom Bundeshaushalt losgelöstes


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite