Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 56

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gehen Sie nur mehr ein und aus. Das ist der Unterschied! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Ing. Penz: Das ist ein Ordnungsruf!)

Herr Kollege Penz! Die Ordnungsrufe erteilt in diesem Haus der Vorsitzende – das wissen Sie genauso wie ich –, aber sicher nicht Sie!

Ich komme jetzt zum Schluß meiner Ausführungen und möchte mich abschließend für die große Aufmerksamkeit bedanken – sie zeigt deutlich die vorweihnachtliche Stimmung in diesem Hause. Sonst werde ich immer – das bin ich gewohnt – drei- oder viermal unterbrochen. Ich bedanke mich heute recht herzlich für die Aufmerksamkeit und die rege Teilnahme an der Diskussion (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ) und bitte Sie, Herr Minister, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir dem Forstgesetz nicht zustimmen können und beim Wasserrechtsgesetz dem betroffenen Bürger zur Seite stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.18

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Payer. Ich erteile es ihm.

12.19

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Ich habe ein besonderes Glück: Ich habe das Glück, meistens nach Herrn Kollegen Waldhäusl zu sprechen. (Bundesrat Dr. Linzer: Ob das ein Glück ist?) Aber haben Sie keine Angst: Meine Wortmeldung wird sich nur auf die Tagesordnungspunkte 3 und 4 beschränken.

Einen Satz kann ich mir aber nicht verkneifen: Kollege Waldhäusl hat dargestellt: einerseits Volksvertreter – andererseits Erfüllungsgehilfen. Ich bemühe mich, ein ordentlicher Volksvertreter zu sein, und ich scheue mich auch nicht, zu sagen, daß ich gerne Erfüllungsgehilfe der Regierung bin, wenn es sich um positive Maßnahmen für die Bevölkerung handelt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Prähauser: Bravo! – Bundesrat Dr. Tremmel: Es ist beachtlich, Herr Kollege Payer, daß Sie Ihren Auftrag relativieren!)

Ich möchte mich wirklich nur sehr kurz mit der Änderung des Wasserrechtsgesetzes beschäftigen.

Es handelt sich dabei um einen Selbständigen Antrag der Regierungsparteien im Nationalrat. Obwohl von beiden Tagesordnungspunkten, mit Punkt 3 und Punkt 4, nur ein einziger Paragraph, nämlich § 33, betroffen ist, ist diese vorgesehene Änderung wichtig.

Es geht dabei um eine Fristverlängerung für die Sanierung von Hauskläranlagen. Diese Fristverlängerung ist wegen der Ausgabendynamik, die es bei der Abwasserentsorgung gibt, für die Betroffenen von größter Wichtigkeit.

Man muß zugeben, daß es sich dabei um einen Aufschub des Problems handelt und daß es dabei um gewisse Nachsichten geht. Dies ist besonders für jene ländlich strukturierten Gebiete von Belang, in welchen eine Erstausstattung mit Kanal fehlt und keine taugliche Alternative zu den bestehenden Kleineinleitungen existiert.

Die bisher bereits bestehende Frist wird nunmehr einheitlich bis Ende 1998 ausgedehnt und eine weitere Erstreckung ist unter gewissen Voraussetzungen bis 2005 möglich. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wer in der Kommunalpolitik tätig ist – zahlreiche Bürgermeister und Gemeinderäte sitzen ja hier im Hohes Haus –, weiß, daß es bei der Abwasserentsorgung in den letzten Jahren zu einer Ausgabendynamik gekommen ist, die für die Gemeinden beinahe nicht zu schaffen ist.

Ich möchte diese angesprochene Ausgabendynamik durch einige statistische Daten veranschaulichen. Besonders dramatisch waren die Ausgabenzuwächse für die Abwasserentsorgung für die 211 Kleinstgemeinden, sprich Gemeinden bis zu 500 Einwohnern. Die durchschnittlichen


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