Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 66

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, die Bundesabgabenordnung, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Karenzurlaubszuschußgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1996) (497 und 552/NR sowie 5355/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesgesetz über die Umsatzsteuervergütung an ausländischen Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, das Straßenbenützungsabgabegesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert werden (EU-Abgabenänderungsgesetz) (498 und 553/NR sowie 5356/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies die Beschlüsse des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 1996 und ein EU-Abgabenänderungsgesetz.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 und 6 hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht zu Punkt 5 liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zu Punkt 6 liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie ich schon erwähnt habe, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich darf ihn bitten.

13.06

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Bezugnehmend auf die Regierungsvorlage betreffend die Straßenbenützungsabgabe und das Kfz-Steuergesetz sind folgende Feststellungen zu treffen.


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