Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 130

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Dieses Gesetz oder die vorgeschlagene gesetzliche Regelung betrifft genau drei Rechtspersonen, nämlich die drei Anbotsleger, und nach den Regeln des Ausschreibungsverfahrens können es gar nicht mehr werden, denn die Anbotsfrist ist vorbei. Es ist das genau das, was man darunter versteht, nämlich ein verfassungswidriges Einzelfallsgesetz, und es wird nicht das bewirkt, was ein Gesetz tun soll, nämlich generelle Rechtsnormen aufzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Kone#ny, darf ich Sie einen Moment unterbrechen, Ihre Zeit wird dadurch nicht angeknackst.

Ich würde bitten, dieses Briefing vielleicht nicht in dieser Art zu machen, wie Sie es hier tun. Es entspricht nicht der Würde des Hauses, wie hier gesprochen wird. (Bundesrat Prähauser: Mit dem Rücken zur Frau Präsidentin!)

Kollege Kone#ny, bitte setzen Sie fort.

Bundesrat Albrecht Kone#ny (fortsetzend): Ich habe jetzt eine Bemerkung geschluckt, Frau Präsidentin! (Bundesrat Dr. Schambeck: Ein Verlust für das Haus! – Heiterkeit bei der SPÖ.) Es hat mir, glaube ich, einen Ordnungsruf erspart, aber ich flüstere es Ihnen ganz gerne ins Ohr, wenn Sie mich nicht verraten. (Neuerliche Heiterkeit.)

Wir müssen uns zu guter Letzt fragen, wie eine Prüfung nach dem Gleichheitsgrundsatz ausgeht. Wir haben bereits gesehen, daß es sich um einen Eingriff in Rechtspositionen handelt, und zwar um eine von erheblichem Gewicht. Es geht um einen Eingriff in zivilrechtliche Positionen, sogar um den schwersten denkbaren Fall. So einen schweren Fall hatte der Verfassungsgerichtshof noch gar nicht zu prüfen. Für den Verfassungsgerichtshof waren ja schon Regelungen bedenklich, wo "nur" – unter Anführungszeichen – das Vertrauen von Steuerpflichtigen in den Erfolg von getroffenen wirtschaftlichen Dispositionen erschüttert wurde.

Gibt es eine sachliche Rechtfertigung? – Meine Damen und Herren, hier schließt sich der Kreis. Die sachliche Rechtfertigung ist – und das wird in diesem Antrag kaum verborgen –, daß die ÖVP diese Bank, die der Bund abgeben soll – und er hat sich dazu verstanden, sie abzugeben –, als ihr politisches Spielfeld verstanden hat. Ich glaube, daß das, was an möglichen strukturpolitischen Effekten entstehen könnte, nicht dazu führt, wie Herr Treichl gesagt hat, daß Entscheidungen bankpolitischer Art in der Löwelstraße fallen. Dies ist auch bei der Bank Austria nicht so. Sie haben es zitiert, ich mache es Ihnen nicht zum Vorwurf. Herr Treichl muß als erfahrener Banker wissen, was für ein Vokabular er pflegt, wenn er über führende österreichische Banken redet. Er hat da ein gutes Stück seines Renommees, für das er Jahrzehnte gearbeitet hat, in einer Stunde runtergespült. Aber das ist sein Problem. (Bundesrat Dr. Harring: Er müßte es ja wissen! Er ist ein Wissender!)

Ganz im Gegenteil! Wenn Sie die Diskussion gesehen haben, dann werden Sie – was auch kein Argument für ein Angebot und gegen das andere ist – einen Unterschied in der Diskussionskultur erlebt haben, wobei ich das, was der Aufsichtsratsvorsitzende der Bank Austria dort getan hat, der österreichischen Diskussion in wirtschaftspolitischen Fragen wünsche: den eigenen Standpunkt zu vertreten, ohne den anderen runterzumachen und schlechtzumachen.

Ich will zum Schluß kommen, meine Damen und Herren. Es tut mir wirklich leid, daß sich die Österreichische Volkspartei und namentlich die Bundesratsfraktion der Österreichischen Volkspartei zu einem solchen Vorgehen provozieren hat lassen, daß sie ein selten ausgeübtes, aber mühsam errungenes Recht des Bundesrates, daß sich eine Gruppe der Mitglieder des Bundesrates mit einem Antrag an den Nationalrat wenden kann, einem solchen offensichtlich verfassungswidrigen Gegenstand widmet. Meine Damen und Herren! Die dringliche Anfrage war eine Gelegenheit, Positionen klarzustellen: Ich unterstreiche am Schluß, daß es darum geht, eine österreichische Bankenstruktur zu entwickeln, die zukunftsträchtig ist, österreichisches Vermögen, Vermögen der Republik maximal zu verwerten, und daß wir ein uneingeschränktes Vertrauen darin haben, daß Bundesminister Klima in beiden Fällen und unter Berücksichtigung des österreichischen Aspekts eine Entscheidung treffen wird, die zukunftssicher ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


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