Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 147

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Preisschwankungen und Preissprünge abgefangen werden können. Mit Hilfe solcher Maßnahmen könnten Preismanipulationen in Zukunft gar nicht entstehen.

Das muß früh genug auf parlamentarischer Ebene erkannt werden. Dann könnten wir mit einer passenden Vorlage dagegen vorbeugen. Wie aus den Berichten klar hervorgegangen ist, waren jedoch selbst die Regierungsmitglieder mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden. Deswegen können wir diesem Flickwerk auch im Bundesrat nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.20

Präsident Josef Pfeifer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Rieser. – Bitte.

19.20

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Eisl! Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das Versorgungssicherungsgesetz, das Energielenkungsgesetz und das Erdöl-Bevorratungsgesetz sind Gesetze, die im Rahmen der umfassenden wirtschaftlichen Landesverteidigung zu sehen sind und eigentlich ausnahmslos in Krisenfällen zum Tragen kommen.

Kollege Eisl! Weil du vorhin Lannach angesprochen hast, muß ich erwähnen: In Lannach wird Öl gelagert, jedoch keine Lebensmittel! (Bundesrat Eisl: Ich habe gesagt: Öl! – Bundesrat Dr. Tremmel: Er hat Olivenöl gemeint!)

Wie ich schon eingangs erwähnt habe, regeln die Wirtschaftslenkungsgesetze, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das Versorgungssicherungsgesetz und das Energielenkungsgesetz, wie schon aus ihren Titeln hervorgeht, die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen und Energieträgern. Mit diesen Gesetzen verfolgt man das Ziel, den gesetzlichen Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen zu schaffen. Diese Gesetze können erst durch die Erlassung entsprechender Verordnungen aktiviert werden.

Durch das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz verpflichtet sich Österreich aufgrund seines Beitritts zur EU auch zur Erhaltung von Pflichtnotstandsreserven in einer Höhe, die dem durchschnittlichen Inlandsverbrauch innerhalb von 90 Tagen des vorhergehenden Kalenderjahres entspricht.

Wie ich schon erwähnt habe, betreffen alle Gesetze in diesem Zusammenhang auch ein zentrales Anliegen der wirtschaftlichen Landesverteidigung. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 hat im speziellen zum Ziel, mit Lenkungsmaßnahmen gegebenenfalls eine ungestörte Erzeugung und Verteilung von Waren aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen und die gesamte Bevölkerung und sonstige Bedarfsträger ausreichend zu versorgen. An ein Auslaufen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes ist nicht gedacht, da die Notwendigkeit eines gesetzlichen Instrumentes besteht. Auf diese Weise können Verknappungserscheinungen im Falle einer Krise behoben werden, die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt und allfällige von der EU beschlossene Lenkungsmaßnahmen auch umgesetzt werden.

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz – in diesem Punkt gebe ich dir recht, Herr Kollege Eisl – stammt aus dem Jahr 1952 und wurde bereits 27mal novelliert und verlängert, sodaß aus der Stammfassung derzeit keine einzige Bestimmung mehr in Geltung ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Erarbeitung eines neuen Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes vorgesehen. Auch wird aufgrund der Bundesstaatsreform in diesem Zusammenhang verhandelt werden.

Die Erlassung von Verordnungen in diesem Zusammenhang ist an eine formelle Voraussetzung gebunden: Der Bundeslenkungsausschuß muß angehört werden, und der Hauptausschuß des Nationalrates muß mit einer Zweidrittelmehrheit die Zustimmung geben. Darüber hinaus ist hinsichtlich der Warenkategorie das Einvernehmen auch mit dem jeweiligen Bundesministerium erforderlich.


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