Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 9

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Wir werden vom 1. 1. 1999 bis zum 31. 12. 2001 nichts anderes erleben, als daß Schilling und Euro in einem festen Verhältnis drei Jahre lang gleich sind – ein bißchen eine Eingewöhnungsphase. Erst von 1. Jänner 2002 bis 30. Juni 2002 wird es ein schrittweises Umtauschen der Banknoten und der Münzen geben. Dann wird einiges technisch sehr Schwieriges auf uns zukommen, nämlich wie man den Greißler dazu bringt, daß er auf der einen Seite Schilling empfängt und Euro zurückgibt – und viele ähnliche Dinge. Das wird sicher nicht einfach werden.

Insbesondere wird es aber wichtig sein, die konkreten Sorgen der österreichischen Bevölkerung zu identifizieren und mit konkreten, nachweisbaren Maßnahmen dagegen anzukämpfen. Ich trete dafür ein, daß da ein professionelles Projektmanagement eingerichtet wird; natürlich mit einem Steering Committee der Politik – Bundeskanzler, Vizekanzler. Es wird ein professionelles Projektmanagement notwendig sein, das all die technischen, rechtlichen, organisatorischen und Informationsmaßnahmen koordiniert, die hier nötig sind – und das möglichst bald, sodaß im Laufe des Jahre 1997 diese Aktivitäten beginnen können.

Denn die Versuchung ist groß – ich sage das in aller Offenheit –: Wenn wir ein Strafmandat in Höhe von 300 S in Zukunft in Euro umrechnen, wird es halt 25,76 Euro ausmachen. Und da ist die Versuchung schon groß, zu sagen: Runden wir auf 26 Euro auf! – Aber genau das darf nicht passieren! Wir dürfen es nicht zu einem Verteuerungsschub, zu einem Inflationsschub kommen lassen. Das heißt: Die öffentliche Hand sollte von der Tendenz her sogar eher nach unten abrunden.

Es wird auch in privaten Geschäften schwierig werden. Wir müssen uns sehr sorgfältig überlegen, ob wir nicht zumindest kurze Zeit eine doppelte Preisauszeichnung machen sollen, daß sich der Konsument davon überzeugen kann, daß das in Schilling und Euro gleich viel ist. Ich weiß, daß es da manchen Widerstand vom Handel gibt – ich verstehe das auch –, aber wir müssen ganz bewußt konkrete, nachvollziehbare, erlebbare Maßnahmen setzen, um die Sorgen der Bevölkerung zu entkräften.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 691/M, an den Herrn Bundesminister für Finanzen. Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland) , um die Verlesung seiner Anfrage. – Bitte.

Bundesrat Dr. Milan Linzer: Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

691/M-BR/97

Wie definieren Sie die bestmögliche Veräußerung im Sinne des Verkaufs-Ermächtigungsgesetzes 1991?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Kollege! Verzeihen Sie bitte, wenn ich das doch zum Anlaß dafür nehme, vorweg ein paar allgemeine Bemerkungen zu machen.

Erste Bemerkung: Angesichts der großen Aufgaben und Projekte, die wir vor uns haben – die Modernisierung unseres Landes, den Schritt in diese gemeinsame Währung, in die Währungsunion, und viele Dinge mehr –, erachte ich es für wichtig und notwendig, daß eine Regierung auf möglichst breiter Basis der beiden großen Koalitionsparteien zusammenarbeitet.

Ich bitte um Verständnis dafür, daß wir uns, nachdem ich aufgrund einer bestehenden Ausschreibung vom Kollegen Staribacher sehr diszipliniert über ein halbes Jahr lang mit dem damals einzigen Anbieter exklusiv verhandelt habe, verhandeln mußte – es ist für einen Verkäufer nie schön, wenn er nur einen Anbieter hat, aber das war im laufenden Verfahren – und in dieser Zeit andere österreichische und ausländische Interessenten, die sich interessiert haben, abgewiesen habe, abweisen mußte – ich durfte ihnen keine Informationsmaterialien geben –, gemeinsam für eine neue öffentlich-rechtliche Ausschreibung entschieden haben.

Diese gemeinsame neue öffentlich-rechtliche Ausschreibung verweist auf das entsprechende Bundesgesetz aus dem Jahr 1991 zu diesem Punkt. Und ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr


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