Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 96

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Bei der Enquete waren auch der Vizepräsident und der Präsident des Verfassungsgerichtshofes anwesend. Ich habe beide Herren beobachtet und mir dabei die Frage gestellt, welche Meinung sie sich bei diesem Hearing von den Kandidaten und Bewerbern eigentlich gebildet haben. Ich habe mich aber auch gefragt, wie sie über Stellungnahmen und Äußerungen betreffend die Gestaltungen der Verfassungsgerichtshoftätigkeit gedacht haben. Denn manche haben auch Vorschläge eingebracht, was etwa, wenn sie Verfassungsrichter werden, von ihrer Seite eingebracht werden könnte. Die Bewerber waren verschiedentlich dabei sehr offen, sie verhielten sich aber auch diplomatisch und natürlich – das gehört ja auch dazu – juristisch geschult.

Die Meinungsbildung ist also erfolgt, und eine Frau wurde vorgeschlagen. Das haben wir von meinem Vorredner gehört. Ich glaube, man sollte es gar nicht erwähnen müssen, daß es eine Frau ist, die vorgeschlagen wird. Bei diesem Verhältnis von 3 : 22 neigt man aber noch immer dazu, zu denken: "Da schau her, es wurde eine Frau ausgewählt!"

Ich möchte von meiner Seite und auch namens der sozialdemokratischen Fraktion sagen, daß Frau Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann in vieler Weise einen sehr guten Eindruck auf uns gemacht hat, sodaß Sie für uns zu den bevorzugten Kandidaten bei der Ernennung zu einem Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofes gehörte.

Es ging bei dem Hearing auch darum, ob die Kandidaten Rechtslehrer oder Praktiker sind oder ob sie gemischte Funktionen innehaben. Und auf Frau Dr. Berchtold-Ostermann trifft eben zu, daß Sie Rechtsanwältin ist, aber auch Universitätsassistentin am Institut für öffentliches Recht war und im Verfassungsdienst und als Schriftführerin bereits am Verfassungsgerichtshof tätig war.

Es gab eine Reihe von Bewerbern, die ausgezeichnete Qualifikationen in der Rechtslehre hatten, ihre Bewerbungen enthielten teilweise einige Seiten von Literaturangaben über ihre Werke und über Zeitschriften, an denen sie im Zuge ihrer bisherigen Tätigkeit mitarbeiten. Das möchte ich ausdrücklich betonen.

Vom staatspolitischen Standpunkt finde ich es gut, daß sich so viele qualifizierte Bewerber gefunden haben, und ich glaube, daß es sicherlich in Österreich noch viele andere gibt, die dafür qualifiziert wären. Das muß auch positiv vermerkt werden!

Für den Bundesrat ist meiner Meinung nach die Einstellung der Bewerber und Bewerberinnen zum Thema Föderalismus bedeutsam. Dazu haben wir die Bewerber natürlich auch befragt, denn gerade der Verfassungsgerichtshof wird sehr oft mit Fragen des Föderalismus, die Bund, Länder und Gemeinden, aber auch einzelne Bürger betreffen, befaßt sein. Und ich glaube, doch gespürt zu haben, daß alle Bewerber auch dem Föderalismus einen besonderen Stellenwert einräumen, wobei ich hoffe, daß sie nicht nur beim Hearing des Bundesrates eine solche Meinung vertreten haben.

Ich meine, es ist sowieso Sache jedes einzelnen Bundesrates und jeder einzelnen Bundesrätin, ob er oder sie die genannte Kandidatin unterstützt. Ich wünsche unserem Verfassungsgerichtshof, daß er all die schwierigen Probleme unserer Zeit im Rahmen und auf Grundlage unserer Verfassung in der Zukunft erfolgreich lösen möge. Das Zusammenwirken im Zuge der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, wobei der Verfassungsgerichtshof eine Grundlage der Judikative darstellt, möge in Zukunft so funktionieren, daß es für uns alle auch in Zukunft eine Basis unserer demokratischen Republik Österreich bildet. Die Dame oder der Herr, die oder der letztlich von uns dem Herrn Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen wird, möge im Verfassungsgerichtshof so wirken, wie wir uns das im Bundesrat vorstellen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.24

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer. Ich erteile es ihr.

20.24

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich der grundsätzlichen Beurteilung des Herrn Kollegen Meier betreffend dieses


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