Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 120

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Fälle diskriminiert, in der Steiermark jedoch wurde das Holz aus der Diskriminierung herausgenommen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Zum Schluß kommend möchte ich festhalten, daß der Forstbericht Mängel aufweist, die nicht am Bericht als solches liegen. Die Leute, die den Bericht gemacht haben, können nichts dafür, aber das, was drinnensteht, gereicht den Holz- und Waldbesitzern nicht zur Freude. Der Waldbesitzer ist das Opfer einer verfehlten Wirtschaftspolitik, welche das Holz diskriminiert. Es muß wieder festgelegt werden – das habe ich vorhin schon gesagt –: Wer Holz nutzt, nützt Österreich und schützt den österreichischen Wald! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hager. – Bitte.

18.10

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegende österreichische Waldbericht 1995 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft bietet eine ganze Fülle von Informationen. Dominierend sind naturgemäß die wirtschaftliche Lage der Forstwirtschaft und der Waldzustandsbericht, sind doch diese Themen für die österreichischen Waldbesitzer, wie wir es jetzt auch von Kollegen Gudenus gehört haben, am wichtigsten.

Für mich persönlich bedeutet Wald nicht Besitz, für mich persönlich bedeutet Wald auch nicht Wirtschaftsbetrieb, meine Damen und Herren, nicht Raum, um den Jagdtrieb auszuleben, denn Wald ist für mich Erholungsraum und Sinnbild für eine lebenswerte Umwelt.

Das Forstgesetz 1975 widmet der Benützung des Waldes zu Erholungszwecken einen eigenen Abschnitt. § 33 Abs. 1 des Gesetzes besagt: "Jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten." – Alleine dieser Paragraph, meine Damen und Herren, zeigt, welche Bedeutung der Gesetzgeber dem Erholungsraum Wald beimißt. Die Eigentumsrechte der Waldbesitzer werden hinter das Recht der Allgemeinheit auf freien Zutritt in den Lebensraum Wald gestellt. Natürlich sind Benützungsbeschränkungen gegeben, die zweifellos ihren Sinn zum Schutz des Waldes haben.

Der Gesetzgeber geht aber im Forstgesetz 1975 noch weiter. Mit § 36 schafft er die legistische Möglichkeit der Erklärung von Waldgebieten zum Erholungswald. Und an dieser Stelle kehre ich wieder zum österreichischen Waldbericht zurück. Diese umfangreiche Sammlung von Fakten bietet leider keine direkte Information über den Wald als Erholungsraum für den Menschen in unserem Land. Im Waldbericht 1995 findet sich leider auch kein Kapitel über den Erholungswald gemäß § 36 des Forstgesetzes, lediglich im Kapitel "Forstliche Raumplanung" wird dieser Bereich kürzest angerissen.

In der Einleitung zum Waldbericht 1995 steht noch geschrieben – ich zitiere wörtlich –: "Die Ressource Wald wird von der Öffentlichkeit zunehmend als jener Lebensbereich angesehen, der einerseits Schutz, Wohlfahrt, Erholung und Einkommen bietet, aber andererseits weit über diese Wirkungen hinaus Qualitäten entfaltet, die nachhaltig zur Verbesserung auch anderer ökologischer Systeme beitragen." – Zitatende.

Der Waldbericht 1995 geht ein auf den Schutz, geht ein auf die Wohlfahrt und das Einkommen, das der Wald bietet, aber zur Erholungswirkung des Waldes verschweigt er sich komplett. Nur indirekt finden sich im Waldbericht Hinweise auf den Erholungswald. Tabelle 39 weist aus, daß 1995 rund 1,8 Milliarden Schilling für forstwirtschaftliche Maßnahmen ausgegeben wurden. Davon entfielen auf Maßnahmen, die die Erholungswirkung des Waldes betreffen, bescheidene 16,8 Millionen Schilling. In Tabelle 43 findet sich dieser Betrag aufgeschlüsselt nach Bundesländern wieder. Daraus geht hervor, daß in der Steiermark, die mit einer Waldfläche von rund 891 000 Hektar, somit einem Viertel der gesamten Waldfläche Österreichs ausgestattet ist, 1995 unter dem Titel "Erholungswirkung des Waldes" überhaupt nur 40 000 S ausgegeben wurden.


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