Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 33

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setzesbereich und die Gesetzesflut anlangt, also daß es sogar ein Jahrhundertgesetz sein könnte.

Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahrzehnten eigentlich nur danach getrachtet, was alles gesetzlich beziehungsweise mit Verordnungen geregelt werden muß. Wir alle haben geglaubt, daß nur Normen und Regelungen den Menschen, der Gesellschaft, aber auch der Umwelt dienlich sein und uns allen Orientierung geben können. Wir haben dadurch eine Situation geschaffen, in der wir uns vor lauter Verfahren und Auflagen heute sehr oft selbst im Wege stehen. Daß wir für uns dadurch eine Situation geschaffen haben, in der der Handlungs- und Entscheidungsspielraum immer enger wurde und daß vieles auch bei größter Verantwortlichkeit nicht mehr machbar und durchführbar wurde, haben wir lange Zeit nicht begriffen oder nicht begreifen wollen.

Heute läuft die Diskussion in Richtung Entbürokratisierung, Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung, aber auch in Richtung mehr Eigenverantwortung – das möchte ich als sehr wichtig hinstellen –, und zwar für alle Bereiche des gesellschaftlichen, aber auch des zwischenmenschlichen Zusammenlebens. Dazu gehören Neuüberlegungen für Entwicklungen im Sozialbereich, im Umweltbereich, im fiskalischen Bereich und in vielem anderen mehr. Dies hat aber auch für den Verkehrsbereich Gültigkeit.

Meine Damen und Herren! Ich habe eingangs von einer möglichen und von mir sehr gewünschten Trendwende bei dieser Bundesstraßengesetznovelle gesprochen. Sie bringt tatsächlich Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Sie bringt die Chance einer beschleunigten Verwaltungstätigkeit, ohne daß berechtigte Anliegen nach Bürgerbeteiligung und Belange des Umweltschutzes bei Maßnahmen an Bundesstraßen beeinträchtigt werden.

Hohes Haus! So hoffe ich, daß mittels dieser Novelle gezeigt werden kann, wie sensibilisiert und verantwortungsbewußt die Verantwortlichen an die notwendigen Maßnahmen herangehen. Als Tiroler Vertreter in der Länderkammer bin ich auch sehr froh darüber, daß es durch einen Abänderungsantrag im Ausschuß des Nationalrates möglich war, den Absatz 7 im § 4 dahin gehend zu erweitern, daß für Schutzbauten zur Vorbeugung oder Beseitigung von Gefahrenbereichen oder Katastrophen ein schnelles Handeln möglich gemacht wird, sofern die davon betroffenen Länder und Gemeinden diesen notwendigen Baumaßnahmen zustimmen.

Diese Bundesstraßengesetznovelle ist meines Erachtens ein Schritt, vielleicht nur ein kleiner Schritt, aber ein mutiger Schritt in die richtige Richtung. Ich wünsche mir, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß es dafür auch Nachahmer innerhalb dieser Regierung geben wird. In diesem Sinne wird die Österreichische Volkspartei dem Antrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wöllert. – Bitte.

10.39

Bundesrat Karl Wöllert (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohen Haus! Wir hörten es heute schon: Der Verwaltungsaufwand bei der Vollziehung des Bundesstraßengesetzes hat sich erhöht, daher waren und sind verwaltungsvereinfachende Maßnahmen und Regelungen zu treffen.

Ich meine aber auch, diese müssen so strukturiert werden, daß dadurch Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung in solch wichtigen Bereichen wie der Beeinflussung der Lebensqualität durch Straßenregulierung und Straßenneubauten nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Die vorliegenden Änderungen betreffen vor allem Bestimmungen im Zusammenhang mit der Erlassung von Trassenverordnungen und Ausnahmen von Bauverboten entlang der Bundesstraßen. Zusätzliche Kosten sind, wie wir gehört haben, keine zu erwarten, ebensowenig wird das EU-Recht tangiert.


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