Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 36

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wegen nicht gegen dieses Gesetz, weil es eine Reihe von Erleichterungen bringt. Es drängt vor allem die Bürokratie ein wenig zurück, was wir ja auch schon in vielen anderen Bereichen x-mal gefordert haben. Deswegen werden wir auch dieser Gesetzesnovelle die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rieser. – Bitte.

10.51

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Bundesstraßengesetznovelle – wir haben es von den Vorrednern schon vernommen – ist notwendig geworden, weil sich der Verwaltungs- und Zeitaufwand durch das Umweltverträglichkeitsgesetz drastisch erhöht haben.

Die bestehenden Gesetze, die zur Umsetzung der Verkehrsinfrastruktur, sei es für die Schiene, sei es für die Straße, angewendet werden müssen, werden im zunehmenden Maße – das erleben wir ja ständig – nicht mehr durchsetzbar. Bei vielen Projekten hat man den Eindruck, daß man sich einer bestimmten Unregierbarkeit nähert. Ich denke in diesem Zusammenhang – auch das wurde heute schon angesprochen – an die B 146, die Ennstal Bundesstraße.

Nur eine Deregulierung der Gesetze, die wir alle gemeinsam schon lange fordern, kann Bewegung in diese verkrustete Struktur bringen. Die besten Projekte – sehr oft ausgereift, die Grundeinlösungsverhandlungen bereits durchgeführt – sind sehr oft zum Scheitern verurteilt, weil aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und des langwierigen Verfahrens Probleme entstehen.

Ein Umdenken ist notwendig, und es gibt dafür in der letzten Zeit einige positive Beispiele. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Novelle zum Wasserrechtsgesetz, die Novelle zum UVP, und auch die gegenständige Novelle zum Bundesstraßengesetz ist unseres Erachtens ein Ansatz in die richtige Richtung.

Es sollen jedoch keineswegs wichtige Belange des Umweltschutzes und der Bürgerbeteiligung umgangen werden. Es muß aber im Sinne des Gemeinwohles vor dem Wohl des einzelnen der Republik Österreich möglich sein, für die Bevölkerung, für die Wirtschaft wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte in überschaubaren Zeiträumen zu realisieren. Dies kann nur über Verwaltungsvereinfachung funktionieren. Die Bauwirtschaft, ein wichtiger Motor für die österreichische Konjunktur, sowie das Baugewerbe und das Baunebengewerbe würden – das hören wir auch ständig – dringend Aufträge benötigen. Eine Verfahrensbeschleunigung in diesem Zusammenhang ist daher auch im berechtigten Interesse der Bürger.

Die vorliegende Novelle zum Bundesstraßengesetz wird von der Steiermark begrüßt, denn endlich können wir damit rechnen – wie die Mitglieder im Ausschuß in der Sitzung vom 11. März dieses Jahres erfahren konnten –, daß viele Projekte, die lange anstanden, darunter auch konkret vier Projekte in der Steiermark, schneller realisiert werden. Ich erwähne die B 70, die Packer Bundesstraße, ein dringendes Anliegen, die B 78, die Tangente in Zeltweg, die B 83, Wildbad Einöd, und die B 114, die Triebener Bundesstraße, die Umfahrung in Unterzeiring.

Ich möchte in diesem Zusammenhang gegenüber dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten dankend und lobend zum Ausdruck bringen, daß es in schwierigen Verhandlungen gelungen ist, doch endlich auch die Obdacher Bundesstraße, die Umfahrung in Obdach zu realisieren. Es hat dort zwar eine Bürgerinitiative gegeben, aber in Verhandlungen ist es dann gelungen, Konsens zu finden. Ich habe mich in den letzten Tagen noch einmal informiert und erfahren, daß es so weit ist, daß die Projektunterlagen für diese Trassenänderung bereits im Wirtschaftsministerium aufliegen, und, lieber Kollege Weilharter, wir hoffen gemeinsam, daß es noch vor Ostern bearbeitet sein wird und daß noch im heurigen Jahr im Süden, dort, wo es keine Probleme gegeben hat, mit der Realisierung begonnen wird.


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